Krisen-Management

EU will Banken-Aktionäre bei Pleite notfalls enteignen

Ausland
27.09.2011 09:35
Steuerzahler sollen in Zukunft von Bankenkrisen weitgehend verschont bleiben. Stattdessen will die EU-Kommission Aktionäre und Gläubiger zur Kasse bitten, wenn ein Geldinstitut in Schwierigkeiten gerät. Im äußersten Fall könne das bedeuten, dass die Aktionäre enteignet werden, wie aus einem EU-Richtlinienentwurf zum Krisenmanagement der Banken hervorgeht.

Aktionäre und Gläubiger müssten "einen angemessenen Anteil der Verluste" tragen, zitiert das deutsche "Handelsblatt" am Dienstag aus dem Entwurf, den EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier im November vorlegen wolle. Die nationale Bankenaufsicht der EU-Staaten müsse das Recht bekommen, "Aktien abzuschreiben oder zu löschen", heißt es darin.

Entmachtung von Pleite-Vorständen
Die Aufsichtsbehörden sollten auch befugt werden, einen Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger der jeweiligen Bank vorzunehmen. Und der Vorstand einer von Pleite bedrohten Bank solle künftig nicht mehr Herr im eigenen Haus bleiben. Die nationale Bankenaufsicht müsse "das Topmanagement ersetzen" und das Finanzinstitut grundlegend "restrukturieren" können. Dabei könne die Bankenaufsicht neben dem Schuldenschnitt auch Teile der Bilanz in eine staatliche Brückenbank verlagern oder Geschäftsbereiche verkaufen.

Eine Genehmigung der Aktionäre solle sich die Behörde dafür nicht einholen müssen. Die in der nationalen Gesetzgebung vorgesehenen Aktionärsrechte will die EU-Kommission dem Bericht nach für von Zahlungsunfähigkeit bedrohte Banken außer Kraft setzen. Außerdem wolle die EU die Möglichkeit einer gerichtlichen Klage gegen staatliche Sanierung oder Abwicklung von Banken drastisch einschränken.

Verpflichtender Banken-Fonds
Der Entwurf sehe auch vor, dass alle EU-Staaten ihre Banken verpflichten, mit einem Fonds für eventuelle Schieflagen in der Branche vorzusorgen. Nach zehn Jahren müsse in dem Fonds ein Betrag angespart werden, der mindestens 0,6 Prozent der durch die staatliche Einlagensicherung abgedeckten Spareinlagen im jeweiligen Land entspricht. Die angesparte Summe müsse zudem höher sein als 0,12 Prozent der Verbindlichkeiten der Banken.

Obwohl die in dem Entwurf vorgebrachten Vorschläge von aktuellerer Brisanz nicht sein könnten, dürfte es noch einige Jahre dauern, bis sie in Kraft treten.

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