Von 1.138 Verwaltungsstrafverfahren allein in Wien im laufenden Jahr führten bisher nur 371 zu Straferkenntnissen, wie aus einer aktuellen parlamentarischen Anfragebeantwortung des Unterrichtsministeriums hervorgeht. 2005 waren es etwa 500 Verfahren, aus der 337 Strafbescheide resultierten. Informationen zu Geschlecht oder Migrationshintergrund der Schulverweigerer werden dabei nicht erfasst, da diese laut Ministerium "für die Erledigung einer Verwaltungssache" in keiner Form "rechtserheblich" sind.
Motive der Schulpflichtverletzung sollen erhoben werden
Kurz sieht das anders und fordert vom Unterrichtsministerium als "Dienstaufsichtsbehörde" die Erhebung dieser Daten und Feststellung der Motive zur Schulpflichtverletzung. Die Forderung folgt auf den vor drei Monaten veröffentlichten Integrationsbericht, der verstärkte Sanktionen bei diesen Vergehen vorgeschlagen hatte.
Während von den Jugendlichen ohne Migrationshintergrund fünf Prozent das Schulsystem ohne Abschluss verlassen, sind es bei den Jugendlichen mit Migrationshintergrund 15 Prozent, heißt es in dem Bericht. Neben höheren Strafen sprach sich der Expertenrat für Integrationsfragen aber auch für "besser ausgebildete Lehrkräfte sowie einen stärker individualisierten Unterricht" aus. Migranten könnten auch Zugang zu "vergünstigten" Angeboten an Abendschulen bekommen, wenn sie die Schule bis zur neunten Schulstufe nachholen.
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