Im Eifersuchtsstreit

Freund erstochen: Sechseinhalb Jahre Haft für 33-Jährige

Wien
21.09.2011 14:27
Wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Todesfolge ist eine 33-Jährige am Mittwoch im Wiener Straflandesgericht zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Frau hatte am 20. Februar 2011 ihren Lebensgefährten beim Zubereiten des Abendessens mit einem Steakmesser getötet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig, die Heimhelferin nahm ihre Strafe an.

Die Staatsanwaltschaft hatte der gebürtigen Rumänin zugebilligt, nicht in Tötungsabsicht gehandelt bzw. das letale Ende nicht für ernstlich möglich gehalten zu haben, als sie das Messer gegen den 50-jährigen Gottfried F. richtete.

Der frühere Szene-Gastronom, der vor einigen Jahren sein Lokal weitergegeben hatte und zuletzt keiner geregelten Beschäftigung mehr nachging, starb an den Folgen eines wuchtigen Stichs in die rechte Brustseite, dieser beschädigte die Lunge. Die Angeklagte sagte aus, dass dem Vorfall ein Streit vorausgegangen sei, weil sie aus dienstlichen Gründen wieder einmal wesentlich später als ursprünglich angekündigt von der Arbeit nach Hause gekommen war.

"Ich hatte ihn sehr gern. Er war sehr gut und nett zu mir"
Seit Gottfried F. von der Vergangenheit seiner Freundin erfahren hatte - sie hatte vorübergehend als Prostituierte gearbeitet, um sich finanziell über Wasser zu halten -, verdächtigte er sie, sich mit anderen Männern zu vergnügen, während er zu Hause auf sie wartete. Für Eifersüchteleien habe es allerdings laut der 33-Jährigen keinen Grund gegeben, wie sie dem Schöffensenat versicherte: "Ich hatte ihn sehr gern. Ich hab' mir vorgestellt, dass wir das ganze Leben gemeinsam verbringen. Er war sehr gut und nett zu mir."

Am Abend des Vorfalls jedoch ließ sich der um 17 Jahre ältere Mann nicht mehr von seinen Vorwürfen des Fremdgehens und der Vernachlässigung durch seine Freundin abbringen. Während sie erschöpft und nach einem 20-Stunden-Dienst hundemüde Kartoffeln schälte, um sich ein Erdäpfel-Gulasch zu kochen, sei er in der Küche herumgegangen und habe sie beschimpft. Schließlich habe Gottfried F. die 33-Jährige an den Haaren gepackt und mit voller Wucht zur Seite gedreht.

Version der Angeklagten durch Gutachten widerlegt
"Wir sind gestolpert und ich bin auf ihn draufgefallen. Da ist es passiert", schilderte die gebürtige Rumänin, wie das Messer angeblich in den Körper ihres Freundes gelangte. Es habe sich um einen "Unfall" gehandelt.

Sowohl ein physikalisch-technischer Sachverständiger als auch ein Gerichtsmediziner widerlegten jedoch die Version der Angeklagten. Demnach dürften der Mann und die Frau sich während der Stichführung gegenübergestanden haben, da der Stichkanal mit der von der 33-Jährigen behaupteten Drehbewegung nicht in Einklang zu bringen war. Außerdem drang laut Gutachter das Messer mit abwärtsgerichteter Klinge und erheblicher Kraft in die Brust des 50-Jährigen.

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