Töchterle-Plädoyer

“Sozialer” Uni-Gebühren-Plan der ÖVP vorgestellt

Österreich
20.09.2011 20:24
Mit einer "starken sozialen Komponente" und dem parallelen Ausbau des Studienbeihilfensystems will ÖVP-Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle die SPÖ von einer Wiedereinführung der Studiengebühren überzeugen. Sein am Dienstagabend präsentiertes und dem Koalitionspartner bereits vermitteltes Beitragsmodell soll "die Verbindlichkeit des Studierens erhöhen" und sieht vor, dass die Gebühren nicht mehr bundesweit, sondern von den Universitäten autonom eingehoben werden.

Laut Entwurf, der vor allem die Veränderung des Paragrafen 91 im Universitätsgesetz vorsieht, sollen die Unis individuell entscheiden, ob und in welcher Höhe sie die Gebühren innerhalb der Bandbreite von einem bis 500 Euro einheben, wobei sie für verschiedene Studien unterschiedlich hohe Beiträge festlegen könnten. Letzteres müsse "sachlich gerechtfertigt" sein, etwa durch "unterschiedliche Kosten der Durchführung" oder einen "Ausgleich von Angebot und Nachfrage nach einzelnen Studien". Beim Studium an mehreren Unis müsste der Beitrag nur einmal gezahlt werden, bei unterschiedlichen Beträgen gälte der höhere.

90 Prozent für die Unis, zehn für "Sozialfonds"
Die Beiträge sollen der jeweiligen Uni bleiben, zehn Prozent jedoch in einen "Sozialfonds" gespeist werden, der von Rektorat und Hochschülerschaft gemeinsam verwaltet und für sozial bedürftige Studenten verwendet werden soll. Die Mittel sollen dabei "insbesondere Studierenden aus Alleinerzieherhaushalten sowie Studierenden aus kinderreichen Familien zugutekommen".

Gebühren sollen sowohl österreichische als auch EU- sowie EWR-Studenten bezahlen. Von Studenten aus Drittstaaten könnten - wie es bereits an Fachhochschulen möglich ist - "kostendeckende Studienbeiträge" verlangt werden.

Ein Musik- oder Medizinstudium koste den Steuerzahler beispielsweise 30.000 Euro im Jahr, so Töchterle. Drittstaatsangehörige aus Entwicklungsländern wären ebenso gebührenbefreit wie Studienbeihilfenbezieher, Studenten in Mobilitätsprogrammen, Studierende, die verpflichtende Semester im Ausland absolvieren, Studenten von ausländischen Unis mit Partnerschaftsabkommen, behinderte oder beurlaubte Studenten sowie Personen, die aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft oder Kinderbetreuung mehr als zwei Monate fehlen.

Ein Beitragserlass für berufstätige Studierende ist nicht verpflichtend vorgesehen. Die Unis könnten jedoch einzelne Personengruppen wie Uni-Angestellte zusätzlich von der Zahlung befreien.

Studieren auf "Pump"
Neu ist vor allem der Vorschlag der "Tilgungsvereinbarung", im Rahmen derer ein Uni-Rektorat die Möglichkeit haben soll, Studienbeiträge zu stunden. Studenten zahlen daraufhin ihren Studienbeitrag ohne Zinsen zurück, wenn sie bereits im Berufsleben stehen. Die Frist obliegt den Unis, als Vorschlag nannte Töchterle eine Zeitspanne von zehn Jahren.

Parallel zum Beitragsmodell will Töchterle das derzeitige Stipendiensystem ausbauen. 8,4 Millionen Euro seien bereitgestellt, um "den Bezieherkreis zu erweitern". Dafür soll u.a. die Einkommensgrenze angehoben werden, wodurch "mehr Studierende als bisher die Höchstbeihilfe" erhalten und vor allem Studenten mit Eltern aus dem Mittelstand profitieren würden.

Töchterle rechnet damit, dass das Modell trotz vieler Möglichkeiten zum Beitragserlass den Unis mehr Geld zur Verfügung stellen würde als das zuletzt 2001 eingeführte und 2008 wieder abgeschaffte Gebührensystem. Das habe damals 157 Millionen Euro gebracht - mit einer noch höheren Summe sei man in Verbindung mit der in Aussicht gestellten Hochschulmilliarde auf einem "guten Pfad" zur Anhebung des Hochschulbudgets auf zwei Prozent des BIP, so der Minister.

EU-Kommission tadelt österreichisches System
Die Pläne Töchterles wurden just am selben Tag präsentiert, an dem auch die Europäische Kommission sich zum Thema Hochschulen äußerte bzw. stärkeren Fokus auf die soziale Dimension in der Hochschulpolitik forderte. Laut Kommissionsbericht hebt die Mehrheit der europäischen Länder Studienbeiträge ein, was aber nicht immer von einem umfangreichen Beihilfensystem aufgefangen wird.

Studiengebühren könnten sozial benachteiligte Gesellschaftsgruppen mit geringem Einkommen zwar vom Studieren abhalten, Unterstützungsmechanismen jedoch als effizienter Ausgleich wirken, so die Kommission. Die Balance dazwischen sowie der effiziente Einsatz von Mitteln seien demnach wichtige Ansätze für Strategien im Hochschulsektor.

Unter mehreren in Europa bestehenden Systemen sieht die Kommission in jenem, das u.a. derzeit in Österreich vorherrscht, den "geringsten Versuch, eine klare politische Linie zur sozialen Dimension zu definieren und umzusetzen".

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