Fall für Ombudsfrau

Forderung aus der Schweiz war dann doch ein Irrtum…

Ombudsfrau
13.09.2011 15:25
Man sollte meinen, dass ein Inkassobüro besonders sorgfältig beim Eintreiben einer Forderung ist. Und auch beim Umgang mit den Daten der Schuldner. Ein betagtes Ehepaar aus Wien hat da andere Erfahrungen gemacht. Eine Schweizer Firma forderte plötzlich rund 5.000 Euro. Und das irrtümlich, wie sich herausstellte...

Ein Schreiben vom Inkassobüro öffnet man meist klopfenden Herzens. Das taten auch Vera und Heribert M. aus Wien. „Trotz mehrmaliger Aufforderung haben Sie die Rechnung des oben genannten Gläubigers nicht beglichen. Wir bitten Sie deshalb, binnen zehn Tagen den offenen Betrag von 6.102,30 Schweizer Franken zu überweisen...“, teilte ein Schweizer Inkassobüro mit Namen Eos Debita AG unseren Lesern mit. Und legte dem Schreiben auch gleich den entsprechenden Erlagschein zur raschen Bezahlung des Betrags in Höhe von rund 5.000 Euro bei.

Ein Riesenschreck für Vera und Heribert M. Schließlich hatte das betagte Ehepaar weder vom Inkassobüro noch vom angeblichen Gläubiger, der Firma Magazine zum Globus AG, jemals zuvor etwas gehört. „Wir sind 78 und 85 Jahre alt und völlig hilflos in dieser Sache. Was sollen wir denn jetzt tun?“, wandten sich die Eheleute verzweifelt an die Ombudsfrau.

Auf ihre Anfrage teilte das Inkassobüro aus der Schweiz Erstaunliches mit. Es sei da offenbar zu einer Verwechslung gekommen. Man habe leider eine falsche Adresse erhalten, ließ uns Eos Debita wissen. Wie es zu diesem angeblichen Daten-Gwirkst kommen konnte, wollte das Inkassobüro aber nicht verraten. Denn immerhin stehen auf dem Brief und auf dem Erlagschein die Namen und die richtige Adresse des Ehepaares aus Wien. Ein fahler Beigeschmack bleibt jedenfalls. Eine Forderung über 5.000 Euro ist ja keine Kleinigkeit. Da sollte man den sorgfältigen Umgang mit Daten doch voraussetzen dürfen!

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