Für den Kauf einer Wohnung musste Andrea Z. aus Wien im Jahr 2003 einen Kredit aufnehmen. Die Abwicklung und Treuhandschaft sollte ein Wiener Anwalt übernehmen. „Für mich schien damals mit der Überweisung des Kaufbetrags an den Herrn Doktor alles erledigt“, erinnert sich die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern.
Heute droht ihr der Verlust ihres Heims. Denn der Anwalt hat das Geld seiner Klienten veruntreut und nie weiter überwiesen. Nicht nur eine finanzielle Katastrophem für unsere Leserin und fünf weitere betroffene Familien. Vom Anwalt, der mittlerweile für seine Tat rechtskräftig verurteilt wurde, ist nichts mehr zu holen. „Anfangs machten wir uns noch keine großen Sorgen, da die Rechtsanwaltskammer mitteilte, es gäbe eine Schadensversicherung, die in einemsolchen Fall für den Schaden aufkommen muss“, schildert Frau Z.
Seit Februar steht aber fest, dass die Versicherung nur vierzig Prozent der Schadenssumme übernimmt. Einen kleinen Teil zahlt außerdem der Sozialfonds der Rechtsanwaltskammer. Gut gemacht ist der Verlust damit freilich nicht.
„Ich müsste nun nochmal 80.000 Euro aufbringen, denn die Bank, die das Pfandrecht an unserer Wohnhausanlage hält, droht uns mit der Zwangsversteigerung, wenn wir das Geld nicht umgehend überweisen“, ist unsere Leserin verzweifelt.
Enttäuscht sind die Betroffenen auch von der Rechtsanwaltskammer, die sich in Schweigen hüllt. Ein Skandal, findet Ihre Ombudsfrau. Alle putzen sich ab, und die unschuldigen Opfer sollen zum Handkuss kommen. Das kann es nicht sein!
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