Raucher am Airport?

Anzeige in Salzburg gegen Arnie bisher ohne Folgen

Salzburg
05.09.2011 11:03
Die Anzeige des "Rauchersheriffs" Dietmar Erlacher gegen Arnold Schwarzenegger, weil dieser am 21. Juni bei seiner Ankunft am Flughafen Salzburg geraucht haben soll, scheint nun selbst in Rauch aufzugehen. Bisher sind beim Strafamt des Magistrats Salzburg noch keine genauen Angaben eingelangt, die für die Abwicklung eines Verfahrens nötig sind. "Ich glaube, die Geschichte ist gegessen", sagte am Montag der zuständige Referent Josef Goldberger.

Die Tatumstände seien in Erlachers Anzeige zu ungenau. "Zeitpunkt: ca. bzw. rund um den 21.6.2011, Salzburg", heißt es in dem Schreiben, genauere Angaben, wann oder wo der frühere Gouverneur des US-Bundesstaates Kalifornien geraucht haben soll, finden sich darin nicht. "Sobald eine konkrete Anzeige vorliegt, kann man als nächstes den Anzeigenleger als Zeugen befragen", so Goldberger. Möglich ist dies noch bis 21. Dezember, weil die Sache nach einem halben Jahr verjährt.

"Rauchersheriff" Erlacher sind allerdings die Namen der Zeugen gar nicht bekannt. Nach "Arnies" Besuch habe Anrufe von Personen erhalten, die sich bei ihm erkundigten, wie man eine Anzeige gegen den Ex-Gouverneur erstatten könne. Als bei den zuständigen Strafämtern keine Anzeigen einlangten, verständigte Erlacher die Behörden. Über das Krebsforum habe er danach aufgerufen, dass sich die Anrufer bei ihm melden sollten, aber die Homepage sei kurz darauf gehackt worden und werde noch einige Wochen offline sein.

Luftfahrtrecht eher anzuwenden als Tabakgesetz
Ungeachtet dessen erklärte Goldberger am Montag, dass er Flughafensprecher Alexander Klaus schon kontaktiert habe, der bei der Ankunft Arnies in Salzburg dabei gewesen ist. "Klaus hat gesagt, dass er (Schwarzenegger, Anm.) schon eine Zigarre im Mund hatte, die aber nicht brannte."

Darüber hinaus ist für den Strafreferenten äußerst fraglich, ob sich der Vorfall überhaupt im öffentlichen Bereich abgespielt hat. Denn der Ex-Politiker sei ganz am Rande des Flughafengeländes gelandet, der für die allgemeine Öffentlichkeit gar nicht zugänglich sei. "Da ist eher das Luftfahrtrecht anzuwenden als das Tabakgesetz."

Stellungnahme von Arnie recht unwahrscheinlich
Und noch aus einem weiteren Grund erscheint eine Strafverfolgung Arnies unwahrscheinlich: Denn bei Anzeigen, die von Privatpersonen erstattet werden, müsse laut Verwaltungsstrafrecht dem Beschuldigten auf jeden Fall das Recht zur Stellungnahme eingeräumt werden. "Sicher kann ich ihm eine Aufforderung schicken, aber wenn er diese zerreißt, dann war's das. Es gibt kein Rechtshilfeabkommen mit den USA", hatte Goldberger schon vor Einlangen der Anzeige Anfang August erklärt.

Ohne Rechtfertigung könne es aber keinen Bescheid geben, und erst mit einem rechtskräftigen Bescheid in den Händen könnte man eine Verfolgung des gebürtigen Steirers in die Wege leiten.

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