Drama nach Hochzeit

Braut (22) stirbt bei Crash – Bräutigam-Vater verurteilt

Salzburg
30.08.2011 12:08
Der Sekundenschlaf eines Autofahrers hat das Glück eines frisch vermählten Paares in Salzburg am 9. Mai 2010 für immer zerstört. Die Braut (22) starb auf der Heimfahrt von der Hochzeitsfeier nach einem Crash in Viehhofen – die Schuld an der Tragödie trägt der Schwiegervater, der am Steuer des Wagens saß. Er hat in einem stark übermüdeten Zustand mit erhöhter Geschwindigkeit den Unfall verursacht, wurde am Dienstag beim Prozess am Salzburger Landesgericht geurteilt. Der Kroate erhielt ein Jahr Haft auf Bewährung, das Urteil ist bereits rechtskräftig.

"Das war ein besonders schrecklicher Verkehrsunfall, der an Tragik schwer zu überbieten ist. Das Ehepaar war gerade frisch getraut, der Mann ist absolut bedient. Er braucht eigentlich keine gerichtliche Strafe mehr", versuchte Verteidiger Johannes Hebenstreit (li. im Bild) zu Beginn der Verhandlung den Gemütszustand des angeklagten 46-jährigen Lagerarbeiters in Worte zu fassen.

Niedergeschlagener Angeklagter
Der Schwiegervater der getöteten Braut saß regungslos vor Richterin Gabriele Glatz, er wirkte müde, niedergeschlagen, aber doch auch angespannt. Für ihn ist unfassbar, was geschehen war: Sein Pkw geriet früh am Morgen auf die Gegenfahrbahn und prallte frontal in einen entgegenkommenden Kleintransporter.

Die Lenker der beiden Fahrzeuge wurden ebenso verletzt wie auch die Frau des Angeklagten und der Bräutigam (26), an den sich die Braut auf der Rückbank gekuschelt hatte. Die 22-Jährige erlag eine Stunde später ihren schweren Verletzungen im Spital.

Strapazen der Hochzeit unterschätzt
Der Kroate habe die Strapazen der Hochzeit unterschätzt und sei während der Heimfahrt von der Feier in Neukirchen am Großvendiger kurz weggenickt, so der Verteidiger. Leichtsinnig sei er nicht gewesen, er habe keinen Tropfen Alkohol getrunken. Dass er bei einer Tempobeschränkung von 50 km/h einem Gutachten zufolge "mindestens 88 km/h" fuhr, wie die Richterin erklärte, habe er nicht bemerkt, sagte dann der Angeklagte selbst.

Auf die Bemerkung, dass sich ein Sekundenschlaf doch mit Gähnen und schweren Augen ankündige, antwortete er: "Ich dachte, ich bin nicht so müde, dass ich es nicht bis nach Saalbach schaffen werde. Ich wäre sicher stehen geblieben, hätte ich das gespürt. Ich war sehr glücklich, dass mein Sohn Hochzeit hat, ich habe zwischendurch auch eine Stunde geschlafen."

Mutter "hat einen wichtigen Bezugspunkt verloren"
Die Richterin verurteilte den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen sowie wegen schwerer und fahrlässiger Körperverletzung. Mildernd wertete sie die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis und die Tatsache, dass ihm die getötete Person nahe stand. Das Urteil solle aufzeigen, dass eine Ermüdung wie eine starke Alkoholisierung wirke. "Das darf nicht unterschätzt werden", warnte Glatz.

Sie sprach der Mutter des Opfers ein Trauerschmerzensgeld von 200 Euro zu. "Die Mutter hat massiv auf die Tochter gebaut, moralisch und arbeitsunterstützend. Sie hat einen wichtigen Bezugspunkt verloren", sagte der Privatbeteiligten-Vertreter. Die Frau erlitt in der Nacht vor dem Prozess einen Nervenzusammenbruch und musste in die Christian-Doppler-Klinik gebracht werden.

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