Weil im Lokal "Brandauers Bierbögen" in Döbling der Gastwirt Thomas Brandauer über Mittag in einem der beiden Raucherräume im Sinne der nicht rauchenden Gäste das Qualmen untersagte, bekam er jetzt einen bösen Brief vom Magistrat.
"Ausreichender Nichtraucherschutz nicht sichergestellt"
Es könne nicht sein, dass in einem dauerhaften Rauchergastraum kurzfristig das Rauchen verboten wird. So sei ein ausreichender Nichtraucherschutz nicht sichergestellt.
Außerdem werde damit ein ausgewiesener Raucherraum, wenn auch nur für kurze Zeit, als Nichtraucherraum genutzt - ein solcher Wechsel ist aber laut Gesetz nicht zulässig, wie es auf Anfrage am Magistratischen Bezirksamt hieß.
"Gesetz wird hier denkunmöglich angewendet"
"Das Tabakgesetz wird hier in offenkundiger Weise denkunmöglich angewendet. Damit hat die Behörde den Zweck dieser Rechtsnorm völlig verkannt", wetterte Brandauers Anwalt Rudolf C. Böhm.
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