Wirt angezeigt

Qualmverbot in Raucherzone gesetzeswidrig

Österreich
24.08.2011 09:23
Weil ein Wiener Gastronom in einem bewilligten Raucherraum für drei Stunden den Glimmstängel verboten hat, ist ihm nun ein Verwaltungsstrafverfahren angehängt worden. Der Magistrat sieht im kurzfristigen Rauchverbot einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz.

Weil im Lokal "Brandauers Bierbögen" in Döbling der Gastwirt Thomas Brandauer über Mittag in einem der beiden Raucherräume im Sinne der nicht rauchenden Gäste das Qualmen untersagte, bekam er jetzt einen bösen Brief vom Magistrat.

"Ausreichender Nichtraucherschutz nicht sichergestellt"
Es könne nicht sein, dass in einem dauerhaften Rauchergastraum kurzfristig das Rauchen verboten wird. So sei ein ausreichender Nichtraucherschutz nicht sichergestellt.

Außerdem werde damit ein ausgewiesener Raucherraum, wenn auch nur für kurze Zeit, als Nichtraucherraum genutzt - ein solcher Wechsel ist aber laut Gesetz nicht zulässig, wie es auf Anfrage am Magistratischen Bezirksamt hieß.

"Gesetz wird hier denkunmöglich angewendet"
"Das Tabakgesetz wird hier in offenkundiger Weise denkunmöglich angewendet. Damit hat die Behörde den Zweck dieser Rechtsnorm völlig verkannt", wetterte Brandauers Anwalt Rudolf C. Böhm.

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