Das ist schon allerhand: Nach dem bereits sechsten, unverschuldeten Wasserschaden in ihrem kleinen Lokal, musste sich eine Wienerin um die Bezahlung eines kaputten Küchenkasterls streiten. Dabei gehört dieses nicht einmal ihr. Sondern dem Vermieter.
Seit 2008 mietet Regina T. von Wiener Wohnen ihr Geschäftslokal. Im November wandte sich die Leserin Hilfe suchend an uns, da im Zuge der Behebung eines aktuellen Wasserschadens die kleine mitvermietete Küchenecke beschädigt worden sei. „Nun weigert sich Wiener Wohnen, den Schaden zu beheben, und verweist an meine Haushaltsversicherung. Diese lehnt aber eine Schadenübernahme ab, weil es sich um keinen Schaden von mir handelt“, ersuchte uns Frau T. um Hilfe.
Doch anders
Wiener Wohnen räumte auf Anfrage der Ombudsfrau ein, dass hier ein Fehler vorliege und die Erneuerung des Küchenkastens auf Kosten von Wiener Wohnen erfolge. „Sie haben geschafft, was ich bei Wiener Wohnen nicht erreicht habe“, dankte die Leserin. Sie hat für die Instandsetzung vorerst die Kosten ausgelegt und hofft, wenn sie nun die Rechnung einreicht, zügig eine Rückerstattung seitens Wiener Wohnen zu erhalten. Man wird sehen.
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