Ein mittlerweile ehemaliger Linzer Gemeinderat der SPÖ und seine Gattin nahmen im Zuge eines Köperverletzungsverfahrens ein Diversionsangebot an. Beide bleiben damit unbescholten.
Es waren schockierende Fotos, die im Oktober 2021 per E-Mail an die „Krone“-Redaktion geschickt wurden. Darauf zu sehen war eine Frau, deren Körper mit blauen Flecken übersät war. Die 34 Bilder hatte uns der Schwager eines damals für die SPÖ auf Stadtebene tätigen Linzer Politikers weitergeleitet.
Mehrere Wegweisungen
„Der Gemeinderat schlägt seine Frau seit Jahren und setzt sie unter Druck, dass er die Kinder nimmt. Anbei sende ich Ihnen die Bilder von meiner Schwester, was er mit seiner Frau seit Jahren macht“, hieß es in dem Schreiben. Eine Nachfrage der „Krone“ bei der Polizei bestätigte damals, dass es in dieser Familie tatsächlich eine Wegweisung gegeben hatte, angeblich die dritte binnen eineinhalb Jahren - eine davon soll die Frau betroffen haben. Diese hatte nach dem mutmaßlichen Übergriff im Oktober zunächst Strafanzeige gegen den Ehemann wegen Körperverletzung erstattet, sie zwei Tage später aber wieder zurückgezogen.
Beide erhielten jeweils Geldbußen, die auch bereits bezahlt worden sind. Das Verfahren gilt damit endgültig als erledigt.
Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Linz
„Alkohol und Belastungsproblem“
Der Politiker widersprach den Vorwürfen der Gattin, erklärte, diese habe ein Belastungsproblem, greife zu Alkohol und raste aus. Er untermauerte das mit Videoaufnahmen – das Betretungsverbot wurde aufgehoben. Der Gatte erklärte, beim Streit selbst verletzt worden zu sein, während die Frau unversehrt geblieben sei. Bei den Fotos würde es sich um alte Aufnahmen handeln.
Keine Vorstrafen
Die Staatsanwaltschaft Linz ermittelte gegen beide wegen mehrerer Verdachtslagen. Diese Ermittlungen wurden teils aber wieder eingestellt. Übrig blieben nur: Körperverletzung bei ihm, Körperverletzung und gefährliche Drohung bei ihr. „Alles andere ist eingestellt worden“, bestätigt Ulrike Breiteneder, Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Das Paar bekam eine Diversion in Form einer Geldbuße angeboten – beide nahmen an, gelten damit nun nicht als vorbestraft.
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