Nach einem Formalfehler war das erste Urteil gegen einen 42-jährigen Afghanen wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau zwar aufgehoben worden. Doch auch der zweite Durchgang vor Gericht hat nichts am Strafausmaß geändert: 18 Jahre Haft. Da der Angeklagte drei Tage Bedenkzeit erbeten hat, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Der Fokus der wiederholten Hauptverhandlung lag nun auf der Frage, ob es sich um einen Mordversuch oder absichtlich schwere Körperverletzung gehandelt hatte. Dafür wurde die Tat von dem Geschworenensenat unter Vorsitz von Richterin Sabine Götz noch einmal aufgearbeitet um herauszufinden, ob der Angeklagte selbst alles getan hatte, um den Tod seiner damaligen Ehefrau nach dem Angriff abwenden zu können.
Frau wollte sich von Angeklagtem trennen
Der Mann hatte Anfang September 2021 seine um vier Jahre jüngere Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung in Villach mit einem Messer attackiert. Das Paar, das vier gemeinsame Kinder im Alter von damals neun bis 19 Jahren hatte, hatte schon seit einiger Zeit mit Beziehungsproblemen zu kämpfen. Die Frau wollte sich nach 20 Jahren Ehe trennen, was der Angeklagte nicht akzeptieren wollte. Am Tag der Tat wollte er sie zur Rede stellen und sie mit dem Vorwurf der Untreue konfrontieren. Im Badezimmer bedrohte er sie mit einem Stanleymesser.
Bei dem darauf folgenden Streit fügte er seiner Frau einen 29 Zentimeter langen Schnitt am Hals sowie mindestens 20 teils tiefe Schnittwunden am ganzen Körper zu. Danach fügte er sich selbst Schnitte am eigenen Hals zu. Als dann jedoch sein damals neunjähriger Sohn ins Zimmer kam, ließ er von seinem Vorhaben ab und bat ihn, Hilfe zu holen. Das Kind alarmierte einen Nachbarn, der die Rettung rief. Trotz der schweren Verletzungen überlebte das Opfer. Die Verletzungen, die sich der Täter selbst zugefügt hatte, waren nicht lebensgefährlich und wurden im Krankenhaus versorgt.
Widersprüchliche Angaben des Angeklagten
Die Geschworenen hatten nun im zweiten Rechtsgang zu entscheiden, ob aufgrund der Anweisung an den Sohn, Hilfe zu holen, eine absichtlich schwere Körperverletzung vorlag oder ob eine Tötungsabsicht gegeben war, die das Urteil des versuchten Mordes und damit die 18 Jahre Haft aus dem ersten Prozess rechtfertigen könne. Der Angeklagte machte in seiner mehr als zweistündigen Befragung dazu teils widersprüchliche Angaben. Auf die mehrmals gestellte Frage von Richterin Götz „Wofür fühlen sie sich schuldig?“ antwortete der 42-Jährige stets ausweichend und verwies auf Erinnerungslücken.
Staatsanwalt Pirker legte im Schlussvortrag Gewicht auf die Tatsache, dass kein Anzeichen dafür gegeben war, dass der Mann das Leben seiner Frau nach der Tat ernsthaft hätte retten wollen. Die acht Geschworenen urteilten mit sieben zu einer Stimme, dass es sich bei der Tat um einen versuchten Mord gehandelt hatte.
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