Fahrlässige Tötung?
Dem Sex-Streik war eine Familienauseinandersetzung vorausgegangen, bei der die Frau sich nicht auf die Seite ihres Gatten, sondern auf die Gegenseite schlug. Daraufhin rächte sich der Mann, indem er seiner Holden den Sex verweigerte. Sieben Jahre lang gab es im ehelichen Schlafgemach Funkstille, dann wurde es der Frau zu bunt.
Das Gericht entschied zu ihren Gunsten. Die Verweigerung körperlicher Gesten der Zuneigung sei eine schwere Verletzung der Würde der Frau, außerdem sei der Ehemann prinzipiell verpflichtet, moralische und materielle Unterstützung zu leisten.
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