Bloß zehn Euro forderte der 19-Jährige von einem Taxifahrer. Das aber bewaffnet mit einer Holzlatte und einem Messer. Angeklagt ist er deswegen wegen versuchtem schweren Raub. Das ist aber nicht das einzige Vergehen, dass sich der Mödlinger in dieser Woche geleistet hatte.
„Das war diese Woche“, versucht der Angeklagte im Landesgericht Wien gleich zwei Straftaten in sieben Tagen zu rechtfertigen. Richterin Alexandra Skrdla, trocken: „Also eine verflixte Woche.“ Wegen versuchter schwerer Körperverletzung wurde er im Juni zu acht Monaten bedingt verurteilt.
„Er erinnerte mich an meinen Vater“
Jetzt geht es um versuchten schweren Raubes. Von hinten attackierte er einen Taxifahrer mit einer Holzlatte, forderte zehn Euro und zückte ein Messer. „Warum?“, fragt die Richterin. „Er erinnerte mich an meinen Vater und ich habe an dem Morgen mit ihm gestritten“, schildert der angeklagte Mödlinger. Er hätte ihn aber keines Falls ausrauben wollen, nur ein wenig stänkern. Jetzt weiß er aber: „Ich hätte keine wildfremde Person ansprechen und ihr Angst machen sollen.“
Wir haben gesehen, was mit einem Kugelschreiber passiert. Man wird blau und hat einen Punkt.
Richterin Alexandra Skrdla
Zum versuchten schweren Raub bekennt er sich also nicht schuldig. Das Messer soll nämlich laut dem 19-Jährigen eigentlich nur ein Kugelschreiber gewesen. Die Schnittverletzung durch Abwehrbewegungen an der Hand des Taxlers kann er sich nicht erklären. Nach einem kurzen Selbstversuch der beisitzenden Richterin mit einem Stift: „Wir haben gesehen, was mit einem Kugelschreiber passiert. Man wird blau und hat einen Punkt.“
500 Euro Schmerzengeld für Taxler und zwei Jahre Haft
Auch der Taxifahrer, der während des Angriffs die Polizei anrufen konnte, ist sich sicher ein Messer gesehen zu haben. „Das war eine Klinge. Ein Kugelschreiber schaut anders aus“, so der 62-Jährige. Außer des Schnitts an der Hand und einer Abschürfung am Knie wurde er nicht verletzt. Er fordert trotzdem 500 Euro Schmerzengeld: „Damit der junge Mann zur Vernunft kommt!“
Das wird dem Taxler vom Schöffensenat auch zugesprochen. Der 19-Jährige fasst wegen seiner Vorverurteilung zwei Jahre nicht rechtskräftige Haft aus.








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