Absage an Lugner

Regierung stellt sich dezidiert gegen die Sonntagsöffnung

Österreich
15.08.2011 16:18
Die Bundesregierung hat sich am Montag in einer Stellungnahme an den Verfassungsgerichtshof dezidiert gegen eine gesetzliche Ausweitung der Ladenöffnungszeiten am Sonntag ausgesprochen. Damit reagieren SPÖ und ÖVP auf eine Verfassungsklage von Geschäftsleuten rund um Richard Lugner. Diese wollen, dass die Läden am Sonntag vor Messeterminen und Kulturereignissen, aber auch zu Weihnachten oder am Muttertag offen halten dürfen. Eine VfGH-Entscheidung erfolgt voraussichtlich im Frühjahr.

"Die Wochenendruhe ist wichtig für Erholung, Familienzusammenhalt und die soziale Integration der Arbeitnehmer", argumentiert die Regierung laut dem ORF-Radio in einer von Bundeskanzler Werner Faymann unterschriebenen elfseitigen Stellungnahme.

Zweifel an erhöhtem Einkaufsbedürfnis
Schon dass Geschäfte am Samstag offen halten dürfen, störe demnach "das soziale Gefüge und die gemeinsame Freizeitgestaltung". Ein Eingriff in die Sonntagsruhe zu Familienfesten wie Weihnachten oder Muttertag wäre umso schwerwiegender. Zudem bezweifelt die Regierung, ob die Bevölkerung an solchen Sonntagen und vor Kulturereignissen und Messen wirklich ein erhöhtes Bedürfnis hat, einkaufen zu gehen.

"Durch die Sonntagsruhe ist zwar das verfassungsmäßige Recht auf Erwerbsfreiheit eingeschränkt, aber in einem sozial- und familienpolitisch gerechtfertigten Ausmaß", so das Resümee der Regierung. Rechtlich beruft man sich nicht auf die Verfassung, sondern auf das Arbeitsruhegesetz und auf mehrere Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs über die Wochenendruhe.

Eine Entscheidung in der Causa wird es laut Verfassungsgerichts-Sprecher Christian Neuwirth voraussichtlich erst im kommenden Frühjahr geben. Möglich sei, dass der Gerichtshof die Lugner-Beschwerde als unzulässig zurückweist und sie gar nicht inhaltlich prüft - dies habe die Bundesregierung beantragt, so Neuwirth.

Lugner: "Es geht um sechs Sonntage - das ist doch vertretbar"
Für Lugner-Anwalt Christian Bachmann enthält die nunmehrige Stellungnahme der Regierung "wenig neue Argumente". Lugner hatte im Mai zusammen mit acht anderen Geschäftsleuten aus der Wiener Lugner-City eine Verfassungsklage gegen die bestehenden Ladenöffnungs-Regelungen eingebracht. Das Verbot der Sonntagsöffnung widerspreche dem Grundrecht auf freie Erwerbstätigkeit.

"Es geht nicht darum, die Sonntagsruhe abzuschaffen, es geht um sechs aus 52 Sonntagen. Das ist doch vertretbar", argumentierte der Einkaufszentrumbetreiber. Der 78-Jährige fordert, dass an "besonders nachfrageintensiven Wochenenden" - eben etwa am oder vor dem Muttertag, zu Ostern oder vor Weihnachten - geöffnet werden darf.

In einer eigens zu dem Thema einberufenen Pressekonferenz Ende Juni ging Lugner dann weiter in die Offensive: "Die Frage ist: Leben wir in einer freien Marktwirtschaft oder leben wir in einer Planwirtschaft, wo ein Zentralkomitee festlegt, was man am Tag des Herren tun darf?" Lugner verwies dabei auf jene Geschäfte in Österreich, die am Sonntag offen halten dürfen - zum Beispiel Supermärkte an Bahnhöfen oder am Flughafen und in Tourismusregionen. "Gibt es zweierlei Recht in Österreich?" Laut Verfassung seien alle Österreicher gleich, im Handel sei das aber nicht so, meinte Lugner.

Verfassungsrechtler Mayer: Derzeitige Regelung zu starr
Das Gutachten, auf Basis dessen die Klage beim VfGH eingebracht wurde, hatte Verfassungsrechtler Heinz Mayer erstellt. Dieser erläuterte im Juni seine Expertise folgendermaßen: Am Sonntag geschlossen zu halten, widerspreche dem Recht auf Erwerbsfreiheit. Der Gesetzgeber könne allerdings Einschränkungen in die Erwerbsfreiheit vornehmen, wenn es im öffentlichen Interesse sei. Zudem dürfe die Beschränkung nicht intensiver sein, als es zur Erreichung des öffentlichen Interesses vonnöten sei. Der Verfassungsgerichtshof müsse nun prüfen, ob es ein öffentliches Interesse gebe und ob die derzeitige Regelung verhältnismäßig sei. Mayer selbst jedenfalls befand: "Es gibt kein öffentliches Interesse an einer derart starren Regelung."

Mitterlehner: Öffnung "an manchen Sonntagen" notwendig
Rückendeckung erhielt Lugner im Juni auch von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Der frühere Generalsekretär der Wirtschaftskammer kann sich bis zu einem gewissen Ausmaß eine Öffnung der Läden an Sonntagen vorstellen. Mitterlehner betonte damals zwar, nicht für eine generelle Sonntagsöffnung einzutreten - eine Öffnung "an manchen Sonntagen" sei aber speziell in Wien für den Tourismus notwendig.

Mitterlehner forderte Wiener Händler und Gewerkschaften auf, Gespräche dazu aufzunehmen. Der Wiener Bürgermeister Michael Häupl solle danach die bereits vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten ausschöpfen und eine Verordnung erlassen. Mitterlehner glaubt, dass mit der Entscheidung des VfGH im kommenden Frühjahr eine neue Regelung auf bundespolitischer Ebene notwendig werden könnte.

Klares Nein der Landeshauptleute: "Momentan kein Thema"
Bei den Länderchefs wiederum holte sich Mitterlehner für seinen Vorstoß in Sachen Sonntagsöffnung eine Abfuhr. Häupl erklärte Ende Juni, dass dies "momentan kein Thema" sei. Auch der Landeshauptmann von Oberösterreich, Josef Pühringer, hält die bestehenden Regelungen für ausreichend. Ähnliches war aus Salzburg, der Steiermark und Vorarlberg zu hören - die jeweiligen Landeshauptleute denken nicht an Änderungen.

Gegen eine Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist auch der ÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB. Schützenhilfe erhält Lugner hingegen vom BZÖ, laut dem es die freiwillige Möglichkeit geben soll, an sechs Sonntagen oder Feiertagen im Jahr aufzusperren.

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