EuGH-Urteil:
Kranker Russe darf nicht abgeschoben werden
Kranke Menschen dürfen nicht in ein Land abgeschoben werden, in dem es die einzig schmerzlindernde Behandlung nicht gibt. Anlassfall für dieses Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg war die Klage eines Russen, der mit 16 Jahren an einer seltenen Form von Blutkrebs erkrankt ist.
Der Bursche wird derzeit in den Niederlanden behandelt, unter anderem mit medizinischem Cannabis gegen die Schmerzen. In Russland ist eine Schmerztherapie mit Cannabis nicht erlaubt. Der Mann stellte in den Niederlanden mehrere Asylanträge, die alle abgelehnt wurden. Er ist der Ansicht, dass er einen Aufenthaltstitel oder zumindest einen Aufschub der Abschiebung bekommen müsse, da er ohne Cannabis-Behandlung nicht menschenwürdig leben könne.
Nun gaben ihm die Richter in Luxemburg Recht. Allerdings gibt es strenge Anforderungen. Auch wenn jemand illegal in der EU sei, dürfe er nicht in ein Land abgeschoben werden, wo es keine angemessene Versorgung gebe und die Gefahr bestehe, dass seine Schmerzen dadurch erheblich und unumkehrbar zunähmen. Voraussetzung ist allerdings, dass es die einzig schmerzlindernde Behandlung in dem Land wirklich nicht gibt.
Grad der Schmerzen muss hoch sein
Auch müsse klar sein, dass der Mensch ohne die Behandlung so starke Schmerzen hätte, dass der Entzug der Behandlung gegen die Menschenwürde verstieße. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn dadurch schwere und unumkehrbare psychische Störungen verursacht würden oder der Betroffene zur Selbsttötung veranlasst werden könnte.













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