Tränen vor Gericht

Baby „nicht gerettet“: Strafe für Mutter reduziert

Gericht
21.10.2022 15:30

Eine wegen Mordes durch Unterlassung verurteilte 23-Jährige kam mit ihrer Strafberufung am Oberlandesgericht durch. Sie unternahm nichts, als ihr Baby im Juni des Vorjahres vom Vater zu Tode geschüttelt wurde.

Tränenerstickt und gebeutelt von Weinkrämpfen saß eine 23-jährige Wienerin am Freitag vor dem Berufungssenat am Oberlandesgericht. „Sie kann es sich nicht verzeihen, dass sie ihr Kind nicht gerettet hat“, beschreibt Verteidigerin Astrid Wagner den schlechten Allgemeinzustand ihrer Mandantin.

Weil der Vater im Juni 2021 die damals elf Wochen alte Tochter Lisa (Name geändert) so stark geschüttelt hat, dass sie keine Überlebenschance hatte, wurde Oliver B. im Jänner wegen Mordes zu 17 Jahren Haft verurteilt.

14 Jahre für Mord durch Unterlassen
Auch die Mutter war damals des Mordes durch Unterlassen schuldig gesprochen worden und sollte 14 Jahre in Haft. Die Kindesmutter bestritt vor Gericht vehement, dass sie vom Schütteln etwas mitbekommen habe: „Ich habe es kein einziges Mal gesehen“, sagte sie. Doch in früheren Einvernahmen hat sie durchaus zugegeben, das Schütteln durch den Vater gesehen zu haben. Sie hat es in einem Gespräch mit einem Psychiater sogar genau beschrieben.

„Sie hätte das Kind nehmen und flüchten müssen“, war die Anklägerin überzeugt.

Ein Jahr Haft erlassen
Jetzt wurde die Strafe für die Frau vom Berufungssenat auf 13 Jahre reduziert. Sie wird in die Justizanstalt Schwarzau überstellt. Verteidigerin Wagner zeigte sich zufrieden: „Ich bin froh, dass unseren Argumenten gefolgt und die Strafe für meine reumütige Mandantin herabgesetzt wurde.“

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