Studie zeigt Potenzial

Tiroler Parkplätze als Kraftwerke mit Photovoltaik

Tirol
05.10.2022 14:16

Eine von Energie- und Agrarlandesrat LHStv. Josef Geisler in Auftrag gegebene Studie zum Potenzial der Photovoltaik bescheinigt ein großes Potenzial bei der Überdachung von Großparkplätzen. Lebensmittelproduktion hat bei der Energieproduktion Vorrang.

In Tirol stehen bereits jetzt in hohem Ausmaß versiegelte oder minderwertige Flächen zur Verfügung um das Potenzial von Photovoltaik (PV) zu nutzen. Das ergibt der Entwurf der Potenzialstudie zu PV-Freiflächenanlagen. Landesrat Geisler hat bereits eine Vision vor Augen: „Jeder Großparkplatz muss ein Kraftwerk werden. Wie die Studie zeigt, können wir allein auf den bestehenden Großparkplätzen die Hälfte der aus PV-Freiflächen benötigten Energie erzeugen. Wir brauchen keine Solarparks auf der grünen Wiese.“

Derzeit gibt es mehr als 3400 größere Parkplätze mit einer Gesamtfläche von 5,6 Millionen Quadratmetern in Tirol. Würde man geeignete Flächen überdachen, könne man so jährlich 283 Gigawattstunden Sonnenstrom produzieren. Das entspricht dem derzeitigen Strombedarf von rund 81.000 Haushalten.

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Jeder Großparkplatz muss ein Kraftwerk werden. Wie die Studie zeigt, können wir allein auf den bestehenden Großparkplätzen die Hälfte der aus PV-Freiflächen benötigten Energie erzeugen

Energie- und Agrarlandesrat LHStv Josef Geisler

In der Energiestrategie des Landes „Tirol 2050 energieautonom“ spielt Photovoltaik neben Wasserkraft, Holz und Umweltwärme eine tragende Rolle in der Erreichung der Energieunabhängigkeit. 19 Prozent des gesamten Energiebedarfs oder 3.900 Gigawattstunden Strom sollen bis zum Jahr 2050 aus PV kommen. Ein Ausbau von PV-Freiflächenanlagen im Ausmaß von sechs bis sieben Millionen Quadratmetern bzw. 560 Gigawattstunden sei dafür notwendig.

Einige Flächen nicht geeignet
Rund 70 Prozent der Flächen können aufgrund von naturschutzfachlicher Ausschlusskriterien wie Natura 2000-Gebiete nicht für die Stromproduktion genutzt werden. Bei einem Viertel der Flächen bedarf es jedenfalls einer genaueren Einzelfallbetrachtung, weil sie beispielsweise in einer gelben Gefahrenzone liegen oder Waldbrandgefahr besteht. In einem weiteren Schritt wurden dann Flächen identifiziert, die auch die für einen wirtschaftlichen Betrieb der PV-Anlagen erforderliche Sonneneinstrahlung aufweisen.

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