Die Feuerwehr kam, löschte, kurz danach brannte es wieder. Mitten in der Dürreperiode im Juli zündelte ein 25-Jähriger im Wald - auch als die Einsatzkräfte schon vor Ort waren. Trotz eines klaren Gutachtens sagt sein Anwalt, dass sein Mandant nicht gefährlich sei.
Max ist das, was man auf gut Wienerisch ein „Zniachtl“ nennt. Eher klein, eher zart, eher a bissl seltsam. Schon allein deshalb, erklärt er Richter Christian Böhm in Wien, könne er gar nicht die stattlichen Feuerwehrleute und erst recht nicht die alarmierten Polizisten bedroht oder gar in den Schwitzkasten genommen haben.
Wollte Einsatzkräfte „absorbieren“
Das klingt logisch und eigentlich nicht nach Geisteskrankheit. Wenn der 25-Jährige aber dann erzählt, dass er die Beamten „absorbieren“ wollte, beginnt man zu stutzen. Herr Rat fragt nach und erfährt, dass für den jungen Betroffenen „absorbieren“ heißt, jene Personen in den eigenen Körper zu transferieren, um sie dort in einen Schlafzustand zu versetzen. Hm.
Anwalt sieht keinen Grund für Einweisung
Für den Verteidiger sind dies aber alles „keine ausreichenden Gründe, ihn in einer Anstalt unterzubringen“. Da staunt auch die Erwachsenen-Vertreterin, die Max schon hat. Sie weiß um seine Probleme - etwa, dass er erzählt, unfassbar vermögend zu sein, aber eine Mini-Pension wegen seiner Erkrankung bekommt
Gutachter empfiehlt Unterbringung
Der Gutachter sagt eindeutig, dass Max „solche Sachen“ wieder tun würde. Also z. B. Feuer legen, was in der Dürre des Waldes in diesen Juli-Tagen durchaus zur Feuersbrunst hätte werden können. Also kommt Max doch in eine Anstalt.
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