Schranken durchbrochen

Haftstrafe nach Verfolgungsjagd durch den Pongau

Salzburg
07.09.2022 16:00

Im Drogenrausch raste ein Pongauer Lenker (24) Anfang März der Polizei davon: Zwei Stunden lang verfolgten Beamte den Wagen des Mannes. Nach waghalsigen Manövern durchbrach der Lenker vor einem herannahenden Zug die Schranken eines Bahnübergangs. Im Landesgericht zeigte er sich am Mittwoch reuig: „Ich hatte ein Blackout“.

Staatsanwältin Ricarda Eder machte dem Angeklagten beim Prozess im Landesgericht klar: „Eine Kollision mit dem Zug hätte zu einer konkreten Gefahr für Ihr und das Leben der zwölf Fahrgäste werden können. Sie haben auch grob fahrlässig das Leben von Polizisten gefährdet.“

Während der Verfolgungsjagd auf der Tauernautobahn und auf Gemeindestraßen hatte der Drogenlenker „riskante Überholmanöver“ durchgeführt und sogar versucht, Polizeistreifen abzudrängen. Um die Beamten abzuhängen, raste er trotz eines herannahenden Zuges über einen Bahnübergang in Pfarrwerfen, durchbrach dabei die Schranken. Danach stellte er sein Fahrzeug nahe seinem Wohnhaus ab und versteckte sich bis zur Festnahme in einem Keller.

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Ich hatte ein Blackout. Ich bin froh, dass niemand verletzt wurde.

Der Angeklagte vor Gericht

Im Auto des 24-Jährigen fanden Polizisten auch Suchtgift: 80 Gramm Cannabis. Deshalb dürfte er auch der Polizei davongefahren sein. Es ist auch nicht der einzige Vorwurf gegen den zweifach vorbestraften Pongauer: Im Juni hat er laut Strafantrag bei der Salzburger Dult einem Minderjährigen Kokain angeboten. 

Reumütiges Geständnis 
Der Verteidiger spricht von einem „Rückfall“ während der Drogen-Therapie. Auch der Angeklagte selbst räumte ein: „Ich hatte ein Blackout. Ich bin froh, dass niemand verletzt wurde. Es tut mir aufrichtig leid.“ Der 24-Jährige möchte „wieder ins normale Leben“ zurück, besucht dazu die Drogenberatung. Über seinen Verteidiger bat er um ein mildes Urteil.

Der Schöffensenat entschied auf zwei Jahre teilbedingte Haft: Von 24 Monaten soll er sechs unbedingt im Gefängnis absitzen. „Das war einfach alles zu viel“, unterstrich die Richterin die gefährlichen Umstände der Verfolgungsjagd. „Was, wenn Sie der Zug erwischt hätte.“ Sie stellte dem Angeklagten auch die Möglichkeit einer Fußfessel zur Verbüßung der Strafe in Aussicht. Das Urteil nahm er genauso wie die Staatsanwältin an, es ist daher rechtskräftig. 

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