In einer Kleingartenanlage in St. Pölten gibt es Kritik an „Großbauten“ und Dauernutzung. Der Obmann des zuständigen Vereins wehrt sich gegen die Kritik: „Wir halten uns an alle Gesetze.“
Maximal 37 Quadratmeter verbaute Fläche, keine festen Brennstoffe, nicht dauerhaft bewohnt: Das sind lediglich drei der vielen Vorschriften, die das Kleingartengesetz in Niederösterreich für Schrebergärten vorsieht. Doch nicht überall sollen diese Regeln eingehalten werden.
„Wird gerade Großbau errichtet“
Wie etwa in der Kleingartensiedlung Feldmühle im Norden von St. Pölten, wie zumindest ein Bewohner, der anonym bleiben möchte, behauptet: „Derzeit wird gerade wieder ein Großbau errichtet.“ Zudem würden dort viele der Häuschen als Dauerunterkunft genutzt werden. „Das ist ärgerlich, wenn man sich selbst an die strengen Gesetze hält und andere sie ohne jegliche Konsequenzen ignorieren“, ärgert sich der Mann.
Große Baugrube Grund für Kritik
Vehement gegen die Vorwürfe wehrt sich Kleingartenvereinsobmann Wilbert Leitgeb: „Es wird kein Großbau errichtet. Die Baugrube musste nur aufgrund von Grundwasserproblemen größer ausgegraben werden. Das Gebäude selbst entspricht wie auch alle anderen den Gesetzen.“
Wir können auch im Winter Strom, Wasser und Kanal nutzen. Wieso sollte man das also nicht ausnutzen, um einen Urlaub oder Weihnachten hier zu verbringen?
Obmann Wilbert Leitgeb
Dass auch mal im Winter Licht in den Häusern leuchtet, liege laut dem Obmann daran, dass man im Gegensatz zu anderen Anlagen frostsichere Leitungen habe, die auch in der kalten Jahreszeit nicht abgedreht werden. „Wenn also jemand Weihnachten hier feiern möchte, kann er dies auch tun“, so Leitgeb.









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