"Cretus" Cousin und Helfer bei der Tat erhielt wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung acht Jahre Haft, er nahm das Urteil an. Der Drittangeklagte, der als Chauffeur fungiert hatte, ging frei. "Cretus" Verteidiger Rudolf Mayer erbat für seinen Mandanten drei Tage Bedenkzeit. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, somit sind die Urteile nicht rechtskräftig.
Das Urteil gegen "Cretu", nach dessen Verkündung in den Zuschauerrängen Schluchzen zu hören war, begründete Richter Roland Weber mit der "generalpräventiven Wirkung". Damit solle klargestellt werden, dass Prostituierte im Rotlichtmilieu "kein Freiwild darstellen". N. habe mit "besonderer Brutalität" gehandelt und der Frau schwere Verletzungen zugefügt. Zudem wurde eine Vorstrafe wegen Raubes erschwerend gewertet.
"Nur schuldig, dort gewesen zu sein"
"Cretu" soll von Prostituierten, die im Bereich der Linzer Straße ihrem Geschäft nachgingen, regelmäßig sogenanntes Standgeld verlangt haben. Eine 36-jährige Rumänin weigerte sich jedoch beharrlich, ihm Schutzgeld zu bezahlen – sie ließ sich auch nicht einschüchtern, als sie "Cretu" zufällig in der Disco traf und er handgreiflich wurde, um seine Forderung zu untermauern. Nachdem der Mann seinen Cousin, der ihn stets als eine Art Leibwächter begleitet haben soll, aufgefordert hatte, mit einem Feuerzeug das Haar der Frau anzuzünden, schickte er den Chauffeur zum Auto, um Sprit zu holen.
"Cretus" Cousin füllte damit anschließend ein Whiskeyglas und schüttete den Inhalt der Frau ins Gesicht, ehe "Cretu" persönlich die Frau in Flammen setzte. Dies bestritt der Hauptangeklagte im Prozess, auch betonte er stets, eine Anklage wegen versuchten Mordes sei nicht verhältnismäßig. Daher bekannte er sich beim Prozessauftakt am Dienstag auch "nicht schuldig". Er sei lediglich "schuldig, dort gewesen zu sein".
Staatsanwalt: "Sie ist entstellt und wird es bleiben"
Die Frau dürfte schließlich 30 bis 60 Sekunden in Flammen gestanden sein, ehe es ihr gelang, das Feuer einzudämmen, indem sie sich ihre Jacke über den Kopf warf, sich hinfallen ließ und am Boden wälzte. 13 Prozent ihrer Körperoberfläche verbrannten allerdings, zweieinhalb Wochen musste die Frau auf der Intensivstation behandelt werden.
"Sie hatte das Gefühl, ihr Fleisch rinnt ihr aus dem Gesicht. Sie wird die Folgen der Tat ein Leben lang mit sich tragen. Sie ist entstellt und wird es bleiben", berichtete der Staatsanwalt den Geschworenen. Am Donnerstag konnten sich die Geschworenen von den auf Video aufgezeichneten Aussagen der Frau selbst ein Bild machen. Die 36-Jährige lebt mittlerweile wieder in Rumänien.
Erster Prozess wegen Unzuständigkeit abgebrochen
Die Staatsanwaltschaft hatte das Trio ursprünglich wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen angeklagt. Beim ersten Prozess im vergangenen März fällte ein Schöffensenat allerdings ein Unzuständigkeitsurteil und begründete damit die Zuständigkeit eines Schwurgerichts. "Aus unserer Sicht hat das bisherige Beweisverfahren ergeben, dass der dringende Verdacht in Richtung versuchten Mordes gegeben ist", hieß es damals in der Begründung.
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