Wie Richterin Helga Moser laut Böhler in ihrer Urteilsbegründung ausführte, war Strasser ein Schädigungsvorsatz nicht nachweisbar. Denn der Mediziner sei dem Gericht zufolge davon überzeugt gewesen, dass seine Behandlungsmethode "effektiver und billiger" sei als andere. Generell blieb laut Moser bis zum Schluss nicht feststellbar, ob die Behandlung mit alternativen Methoden billiger gewesen wäre.
Nicht zuletzt deshalb sei auch nicht nachweisbar, ob dem Tiroler Landeskrankenhausträger Tilak wirklich ein Schaden entstanden sei. Die Tilak gab während des Verfahrens an, wegen der Stammzellentherapie um 1,1 Millionen Euro geschädigt worden zu sein.
"Moralisch verwerflich" und "ethisch nicht vertretbar"
Moser betonte jedoch, dass eine "Täuschungshandlung erfolgt" sei, so der Gerichtssprecher. Dies sei aus dem Streben nach Macht und Ruhm geschehen und sei "moralisch verwerflich" und "ethisch nicht vertretbar". Die zur Behandlung notwendigen klinischen Studien seien jedenfalls nicht gemacht worden, erklärte Böhler.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Strasser in einem Zivilverfahren falsch ausgesagt und in einem verwaltungsbehördlichen Verfahren verfälschte Unterlagen vorgelegt habe. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft gaben vorerst keine Erklärungen ab. Der Anwalt eines der mit der Zelltherapie behandelten Patienten meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung gegen das Urteil an.
Vorwurf als "perfide Gemeinheit" bezeichnet
Strasser selbst hatte sich gleich zu Beginn des Prozesses am 15. Juni als "in allen Anklagepunkten unschuldig" bekannt. Der damalige Urologie-Vorstand Bartsch habe bereits im Jahr 2000 "Studien angemeldet", meinte Strasser. Die Therapien wären zudem überhaupt nicht genehmigungspflichtig gewesen, sagte er: "Wir hätten die Therapien ohne klassische Studien und ohne die Genehmigung der Ethikkommission durchführen können."
Da die Universitätsklinik Innsbruck (Bild) aber "die beste in ganz Europa" gewesen sei, habe man alles "gründlich und übergenau" machen wollen und darauf geachtet, dass "wissenschaftlich alles exakt protokolliert" werde. "Daher ist das eine perfide Gemeinheit, dass man vor allem mir das genaue Gegenteil zum Vorwurf macht", hatte Strasser argumentiert.
Laut Anklage sollen sich lediglich 21 der knapp 400 von Strasser betreuten Patienten innerhalb einer genehmigten klinischen Studie befunden haben. Der Rest habe als "Versuchskaninchen" herhalten müssen, hatte Staatsanwalt Thomas Patterer in seinem Eröffnungsplädoyer am ersten Prozesstag erklärt. Strasser hatte sich unter anderem wegen Betrugs, Untreue sowie Beweismittelfälschung und Falschaussage in einem Zivilverfahren verantworten müssen.
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