Per Dienstanweisung wurde den Landesbeamten mitgeteilt, dass Unterlagen für Rechnungshofprüfungen nicht direkt dem Rechnungshof, sondern der Landesamtsdirektion zu übermitteln seien. Die FP wittert dahinter einen „Maulkorberlass“, die Interne Revision kontert: Man komme damit lediglich Anforderungen des Rechnungshofes nach.
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