Eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes macht 1500 Salzburger Immobilien auf einen Schlag wieder illegal. Die betroffenen Bürgermeister sehen das Land in der Pflicht.
Katerstimmung bei der Salzburger Landesregierung. Nachdem der Verfassungsgerichtshof (VgH) ein 2018 verabschiedetes Gesetz kappte, sind geschätzt rund 1500 Salzburger Zweitwohnsitze auf einmal wieder illegal. Der Hintergrund: Ein 2018 verabschiedetes Gesetz ermöglichte Salzburgs Zweitwohnungsbesitzern, ihr Eigentum bei den jeweiligen Gemeinden anzumelden – und es so zu legalisieren. Wenig später wurde der Verfassungsgerichtshof auf das Gesetz aufmerksam und leitete eine Prüfung ein. Nun beschloss er, dass das Gesetz rechtswidrig ist.
Es gibt auch Ausnahmen
Der zuständige Landesrat Josef Schweiger will die Gemeinden über die Entscheidung der Kontrollinstanz informieren – einen Fahrplan, wie die Situation gelöst werden kann, gibt es aber noch nicht. Salzburg hat 82 Beschränkungsgemeinden, die mehr als 16 Prozent Nebenwohnsitze haben. 3015 Besitzer haben sich auf den Aufruf im Jahr 2018 gemeldet – von ihnen werden nun aber nicht alle automatisch wieder illegal. So gibt es einige Ausnahmen, etwa wenn die Liegenschaft vor 1993 als Zweitwohnsitz angemeldet wurde. Rund 1500 Wohnungsbesitzer dürften aber dennoch betroffen sein. Im Fall der Fälle müssten diese ihre Immobilie verkaufen, einen Hauptwohnsitz oder Leerstand anmelden.
Pflicht liegt beim Land
Viele Bürgermeister haben von dem Urteil aus der Zeitung erfahren. „Der Informationsstand ist derzeit dürftig, deswegen kann ich die Auswirkungen noch nicht beurteilen. Bei uns haben sich damals etwa 30 Zweitwohnsitzbesitzer gemeldet“, sagt Krimmls Bürgermeister Erich Czerny. Stadt-Bürgermeister Harald Preuner sieht das Land in der Pflicht „Es ist die Aufgabe des Landes, das Raumordnungsgesetz entsprechend zu ändern und das zu reparieren“, sagt er.














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