Woche der Entscheidung

Tierschutzgesetz – Mogelpackung oder Meilenstein?

Tierecke
06.07.2022 06:15

Das angekündigte Verbot für Vollspaltenboden gilt als kontrovers. Heute und morgen können ÖVP und Grüne im Nationalrat die Weichen für mehr Tierwohl ohne „Wenn und Aber“ stellen.

Seit vielen Jahren fordert die „Krone“ von der Politik das dringend nötige Ende von Schweinehaltung auf Vollspaltenböden. Denn die intelligenten Tiere fristen unter diesen Bedingungen ein trauriges Dasein und leiden unter gesundheitlichen Problemen. Die beiden derzeit zuständigen Minister verkündeten letzte Woche das gesetzliche Ende des unrühmlichen Stallbodens ab 2039.

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Das, was sich die Österreicher unter diesem Verbot vorstellen, ist nicht das, was die Schweine nun zu erwarten haben

Eva Persy, Wiener Tierschutzombudsfrau

Ist es eine echte Verbesserung?
Eigentlich Anlass zur Freude, doch die Wiener Tierschutzombudsfrau Eva Persy stimmt nicht in den Jubelchor ein. Denn vieles ist noch unkonkret formuliert und weit davon entfernt, dass alle Tiere auf einem geschlossenen Boden mit Einstreu leben dürfen, wie es sich die Österreicher wünschen würden.

Unterschiedliche Begrifflichkeiten
Was viele Menschen nicht wissen: Die Haltung auf Spalten über den eigenen Exkrementen kann verschiedene Namen haben. Wenn ein „Aus für Vollspaltenbuchten“ angekündigt wird, können die Schweine weiterhin in „Teilspaltenbuchten“ gehalten werden. Das bedeutet, dass der Stalluntergrund zum einen Teil aus Spaltenböden mit darunterliegendem Güllekanal und zum anderen Teil aus geschlossenem Boden besteht. 


Entscheidung fällt vor Sommerpause
Ab Mittwoch beschließt der Nationalrat noch rund 40 Gesetze. Dazu zählt auch das „Aus für die Vollspaltenböden“. Neben den inhaltlichen Unklarheiten für die Umsetzung, stellt sich die Frage, ob die angesetzte Frist formal bis 2040 überhaupt hält. Auch bei für die Umsetzung des Qualzuchtverbots aus dem Jahr 2005 hat es eine Übergangsfrist im Tierschutzgesetz gegeben, die später kommentarlos gestrichen wurde, und bis heute nicht umgesetzt worden ist.

Alles offen
„Da die nach der Begutachtungsphase angepassten Entwürfe für das Tierschutzpaket bislang nirgendwo veröffentlicht wurden, lässt sich nur auf Basis älterer Entwürfe, die ein Ausstiegsdatum bereits enthielten, analysieren, was dieses „Vollspaltenverbot“ wirklich bedeutet.“ so die Tierschutzombudsstelle. 

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