Elf Schuldsprüche

Bierprozess in Graz: „Gar nicht lustig samma“

Steiermark
25.05.2022 17:04

Die Urteile im steirischen Bierprozess um den gestohlenen Gerstensaft sind gefallen. „Dass es ein Kontrollversagen in der Brauerei gegeben hat, leuchtet uns allen ein“, betont Staatsanwalt Benedikt Petzner am Mittwoch in seinen Schlussworten. „Mangelnde Kontrolle berechtigt aber nicht zu jahrelangen Diebstählen.“ Vier Angeklagte wurden freigesprochen, für die restlichen elf gab es (nicht rechtskräftige) Schuldsprüche. 

Zur Erinnerung: Acht Jahre lang sollen Mitarbeiter der Brauunion Bruchware fingiert und so Bier um 1,7 Millionen Euro gestohlen haben. „Man konnte einfach hingehen, seine Bestellung aufgeben, und dann verließ das Bier palettenweise das Gelände.“ Je nach Lust und Laune, wie viele Bestellungen vorlagen, wurden laut Ankläger die Bruchzahlen erfunden.

„Im Nachhinein ist man immer gescheiter“
„Wenn diese Bruchzahlen gestimmt hätten, wären der Keller und das Lager komplett unter Wasser gestanden“, sagte der leitende Ermittler der Polizei aus. „Im Nachhinein ist man immer gescheiter“, musste der Anwalt der Brauunion eingestehen. „Aber nur weil auf der Autobahn 180 km/h gang und gäbe sind, sind sie trotzdem verboten.“

Teilweise schuldig bekannt
Die Angeklagten hatte sich teilweise schuldig bekannt, aber von Anfang an die angeklagte Menge bestritten. Neben gewerbsmäßigem Diebstahl im Rahmen einer kriminellen Vereinigung wurde ihnen mitunter Veruntreuung, Hehlerei und bandenmäßige Abgabenhinterziehung vorgeworfen.

Vier Angeklagte wurden freigesprochen
Mit allen Kosten fordert er 2,6 Millionen Euro von den verbliebenen 15 Angeklagten. Vier wurden am Mittwoch freigesprochen, für die restlichen elf gab es (nicht rechtskräftige) Schuldsprüche. Speziell für sechs von ihnen gilt der alte Werbeslogan „Lustig samma“ nicht mehr, sie erhielten teilbedingte Haftstrafen in der Höhe von 15 bis 24 Monaten. Die restlichen fünf Angeklagten bekamen unbedingte Geld- und dazu Bewährungsstrafen.

„Kontrollversagen der Brauerei“
Eine kriminelle Vereinigung erkannte der Schöffensenat - anders als der Ankläger - hinter dem Treiben in der Brauerei nicht. Der Prozess mit den ursprünglich 24 Angeklagten dauerte den ganzen Mai. Staatsanwalt Benedikt Petzner ortete in seinem Schlussplädoyer ein „Kontrollversagen der Brauerei“. Das „rechtfertigt aber nicht jahrelangen Diebstahl“, betonte der Ankläger.

In einem zweiten Verfahren muss nun die finanzrechtliche Seite geklärt werden, dabei geht es um Steuern in der Höhe von rund 600.000 Euro.

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