Halbes Dutzend voll
Die Causa rund um die Erweiterung der Mönchsberggarage ist um eine Facette reicher: Der Verwaltungsgerichtshof hat nun die außerordentliche Revision der Landesumweltanwaltschaft Salzburg vom Jänner 2022 abgewiesen.
Damit wurde nun die bereits erteilte naturschutzrechtliche Bewilligung für die Erweiterung der Altstadtgarage bestätigt. Der Grund für die Entscheidung? Die Eingriffe auf Teilen des Krauthügels seien nur vorübergehend. Unter Vorschreibung der Ausgleichsmaßnahmen werde das Projekt bewilligt.
Unter anderem schreiben Auflagen vor, dass auf der neuen Magerwiese verschiedene Pflanzenarten ausgesät werden, darunter Klee, Schafgarbe und Thymian.
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