Beim Kauf einer neuen Sitzgarnitur hatte ein Wiener Ehepaar besonderen Wert auf die Ausstattung mit einem Federkern und einem besseren Leder gelegt. Die Freude über das Möbelstück währte dennoch besonders kurz. Die Erklärung des Herstellers zur hartnäckigen Faltenbildung auf seinem Produkt lässt staunen.
Den Kaufvertrag für ihre neue Ledergarnitur haben die beiden Pensionisten im vorigen August unterschrieben und immerhin 5200 Euro bezahlt. Zehn Tage nach der Lieferung im November gab es aber bereits Grund zur Beanstandung. Auf den Sitzflächen zeigten sich Falten im Leder, die offenbar gekommen waren, um zu bleiben.
Falten- bzw. Wellenbildung auf Sitz-, Rücken- und Armlehnen stellen keinen Qualitätsmängel dar. Es handelt sich hierbei um ein gewolltes und modellbedingtes Erscheinungsbild […]
Hersteller der Sitzgarnitur
„Wir haben bei der Firma Ludwig reklamiert, dort ist man bisher nicht bereit, den Mangel zu beheben“, wandte sich das Ehepaar H. heuer Hilfe suchend an uns. Der Hersteller der Garnitur hatte nach einer Untersuchung nämlich ernsthaft erklärt, dass der Bezug absichtlich nicht glatt über das Polster gespannt werde. Dadurch ergebe sich eine wellige Oberfläche. Die Falten- oder Wellenbildung stelle daher keinen Qualitätsmangel dar, und es handle sich ausdrücklich um ein gewolltes und modellbedingtes Erscheinungsbild.
Möbelhaus schweigt
Ob sich Käufer über dieses „Qualitätsmerkmal“ tatsächlich freuen, wagt Ihre Ombudsfrau zu bezweifeln. Vielleicht sollte man sie vor dem Kauf darauf hinweisen. Leider hat es die Firma Ludwig bisher vorgezogen, auf unsere Anfragen hartnäckig zu schweigen. Schade.
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