Amtsverlust im Raum

Verurteilter Kriminalbeamter ist jetzt suspendiert

Salzburg
22.04.2022 19:45

Für Salzburger Verhältnisse dürfte es ein Novum sein: ein Beamter des Landeskriminalamtes, der nicht rechtskräftig zu einer Gefängnisstrafe (24 Monate teilbedingt) verurteilt worden ist. Die „Krone“ hat berichtet. Während Staatsanwalt und Verteidiger über Rechtsmittel grübeln, ist der verurteilte Polizist nun seine Marke und Dienstwaffe los.

„Mein Mandant ist geschockt, die ganze Polizei ist geschockt“, sagt Bernhard Kettl. Der Verteidiger des am Donnerstag verurteilten Kriminalbeamten bestätigt im „Krone“-Telefonat: „Wir werden Rechtsmittel einlegen.“ Und Kettl betont: „Das wird sich der Oberste Gerichtshof dann ganz genau anschauen müssen.“

Rechtlich möglich sind eine Nichtigkeitsbeschwerde bei Verdacht auf Verfahrensfehler an den von Kettl genannten OGH und/oder eine Strafberufung über die Höhe der verhängten Freiheitsstrafe an das Oberlandesgericht Linz. Mit beidem ist erfahrungsgemäß zu rechnen. Auch der St. Pöltener Staatsanwalt Leopold Bien lässt sich – auch wegen Berichtspflicht – nicht in die Karten schauen. Wie berichtet, hat Richterin Elisabeth Reich am Donnerstagabend – unter entsetzten Blicken von Polizei-Kollegen – den Kriminalbeamten des 16-fachen Amtsmissbrauchs schuldig gesprochen und ihn zu 24 Monaten teilbedingter Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt.

Direkte Folgen nach Urteil
Das Urteil hat nun auch direkte Konsequenzen für den einst hochgelobten Polizisten: „Die Bundesdisziplinarbehörde hat am Freitag mit sofortiger Wirkung die Suspendierung verhängt“, bestätigt Hans Wolfgruber von der Salzburger Polizei. Der einst als „Kriminalbeamter des Jahres“ ausgezeichnete Salzburger musste umgehend Dienstwaffe, Dienstmarke, Laptop und andere dienstliche Gegenstände abgeben. „Er wurde von den Amtsgeschäften entbunden und darf die Dienststelle nicht mehr betreten“, erklärt Wolfgruber.

Amtsverlust bei Rechtskraft
Wird das Urteil rechtskräftig, folgt auch der Amtsverlust: Ähnlich wie einst beim verurteilten Salzburger Ex-Bürgermeister wird der Polizist sämtliche Rechte und Pflichten eines Beamten verlieren, und damit auch sein Gehalt und seine Pension. Besonders bitter für den Betroffenen: Noch heuer wollte er in den Ruhestand gehen.

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