„Richtiger Zeitpunkt“

Corona-Lockerungen: Wo jetzt Maske und 3G fallen

Coronavirus
14.04.2022 14:55

Nun geht es auch den letzten noch verbliebenen Corona-Maßnahmen an den Kragen: Maske und 3G. Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) trat Donnerstagmittag vor die Presse. Die Situation bei den Neuinfektionen habe sich deutlich entspannt, sagte er. Bedeutet: Die generelle Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen und bei Events fällt - sie gilt ab Samstag nur noch in Supermärkten, Öffis oder Spitälern. 3G in der Nachtgastronomie wird komplett ausgesetzt. Außerdem wird die Gültigkeit des Grünen Passes verlängert.

Die wichtigsten neuen Corona-Maßnahmen im Überblick:

  • Die bisherige Maskenpflicht fällt sowohl im normalen Handel (etwa Modegeschäften) als auch bei Veranstaltungen.
  • Im lebensnotwendigen HandeI (Supermärkte, Apotheken etc.) sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt die FFP2-Maskenpflicht aufrecht.
  • Der Grüne Pass gilt künftig ein Jahr lang. Als geimpft gilt man also nach der dritten Immunisierung für 365 Tage (mehr Infos dazu).
  • In Discos und Clubs fällt die 3G-Regel. Auch Wien will mitziehen.

Weniger Präventionskonzepte
Stark zurückgenommen werden außerdem die Corona-Präventionskonzepte. Sie müssen nun (außerhalb des Pflege- und Gesundheitssektors) nur noch bei Veranstaltungen mit 500 Personen oder mehr erstellt bzw. ein Präventionsbeauftragter ernannt werden. Bisher galt das ab 50 Besuchern.

In der Nachtgastronomie soll es künftig gar keine Einschränkungen mehr geben. Bislang galt hier seitens des Bundes noch die Wahl zwischen 3G (geimpft, getestet, genesen) oder Maskenpflicht. Selbst das strenge Wien, das ja sogar auf 2G verschärft hatte, gab am Nachmittag bekannt, dass man „diesen Weg mitgehen“ wolle.

Notwendig geworden war die Novellierung der sogenannten Basismaßnahmen-Verordnung, da die geltende Fassung mit Karsamstag ausläuft. Außerdem wären Zehntausende Grüne Pässe in Bälde ausgelaufen. Die neuen Regeln gelten nun de facto bis zum Start der Sommerferien, konkret bis 8. Juli.

Rauch begründete die Lockerungen mit der Situation in den Spitälern und bei den Neuinfektionen - seit Ende März waren die Zahlen deutlich im Sinken begriffen (was allerdings auch am neuerdings beschränkten Angebot an Gratis-PCR-Tests liegen dürfte).

Wo man weiterhin Maske trägt

Neben dem lebensnotwendigen Handel, der ja neben Supermärkten auch Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Banken oder Trafiken umfasst, wird die Maske in allen öffentlichen Verkehrsmitteln vorgeschrieben - dazu gehören auch geschlossene Bahnhöfe oder Flughäfen, Taxis und Schülertransporte. Auch auf Ämtern während des Parteienverkehrs sowie weiter in Pflege- und Behinderteneinrichtungen sowie in Spitälern gilt weiterhin FFP2-Pflicht. Dort muss man zudem geimpft oder genesen sein.

„Kleine Unannehmlichkeit“
„Jetzt ist der richtige Zeitpunkt für Erleichterungen“, ist der Minister sicher. Dass die Maske noch in einigen Bereichen bleibt, erklärte er so: „Diese kleine Unannehmlichkeit sollten wir in Kauf nehmen, weil wir andere und uns schützen.“ Es handle sich um „den Weg des gelindesten Mittels“.

Aufatmen in der Gondel
„So viele Maßnahmen wie nötig, so viel Freiheit wie möglich“, wiederholte im Anschluss auch Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) den türkisen Leitsatz. „Die Zahlen und Expertenanalysen lassen zu, dass wir Tourismus, Gastronomie und Gästen ein Aufatmen ermöglichen, daher tun wir das auch!“ Seilbahnen sind übrigens von der Öffi-Maskenpflicht ausgenommen - dort soll es bloß eine Empfehlung geben.

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