Acht Jahre lang waren Claudia und Marcus W. der Meinung, das Abwasser ihres Hauses in Niederösterreich würde ins örtliche Kanalnetz rinnen. So steht es eigentlich schwarz auf weiß am Bescheid einer Baufirma. Und Familie W. hat daran nie gezweifelt. Bis im Vorjahr Wasser in den Keller des Wohnhauses eingetreten ist. „Im Zuge dieser Reparaturarbeiten wurde entdeckt, dass alle Abwässer in den letzten Jahren in eine Senkgrube auf unserem Grundstück geleitet wurden, die natürlich bereits komplett überfüllt war“, schildert Frau W. Der bescheinigte Kanalanschluss wurde nämlich nie ausgeführt.
Und die Folgen bedeuten für die Familie auch eine finanzielle Katastrophe. Denn die Baufirma ist vor Jahren in Konkurs gegangen und kann für den verursachten Schaden nun nicht belangt werden. „Wir müssen alles aufgraben, den See unter unserem Haus abpumpen und entsorgen lassen“, ist Familie W. schockiert. Und dann muss auch noch der Kanal tatsächlich ans Netz angeschlossen werden.
Die Familie bleibt auf den enormen Kosten selbst sitzen. Leider ist die ehemalige Haftpflichtversicherung der Baufirma nicht bereit zu haften, weil der Schaden erst nach Ablauf der vorgesehenen Frist entdeckt worden ist.
Und dann sind da auch noch Kanalgebühren in Höhe von mehr als 2.000 Euro, die Familie W. acht Jahre lang umsonst an die Gemeinde bezahlt hat. Der Bürgermeister sieht aber keine Möglichkeit, das Geld zu retournieren, ließ er die Ombudsfrau wissen. Einziger Lichtblick ist eine kleine finanzielle Unterstützung von der niederösterreichischen Landesregierung.
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