Zahlreiches Material

Grassers Anwalt: “Durchsuchungen unzulässig”

Österreich
28.05.2011 09:14
Manfred Ainedter, Anwalt von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, will die Hausdurchsuchungen, die am Donnerstag bei seinem Mandanten durchgeführt worden waren, nun mit juristischen Mitteln bekämpfen. Ainedter möchte prüfen lassen, ob die Razzien überhaupt zulässig waren, kündigte er am Freitag an. Mitgenommen wurden von den Ermittlern laut Ainedter unter anderem zwei Handys der Familie Grasser, eines davon habe einem Kind gehört.

Vorerst darf die Justiz das bei Grasser wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung beschlagnahmte Material aber sichten und verwerten, das Rechtsmittel hat keine aufschiebende Wirkung. Wenn allerdings sein Einspruch Erfolg hat, dann darf die Justiz die gewonnenen Erkenntnisse nicht verwenden. Lediglich die bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundenen Unterlagen bleiben bis zum gerichtlichen Entscheid über dessen Beschwerde versiegelt.

Die Hausdurchsuchung werde laut Ainedter ohnehin keine neuen Erkenntnisse bringen, denn "es gibt nichts zu finden, was er nicht schon vorgelegt hat", ist der Anwalt überzeugt. Es handle sich um eine "Retorsionsmaßnahme", eine Vergeltung, der Justiz, weil Grasser bei seiner Einvernahme am Finanzamt Anfang Mai zum Vorwurf der Steuerhinterziehung die Aussage verweigert habe. Sein Mandant habe dafür gute Gründe, weil nämlich alles sofort an die Öffentlichkeit dringe, erläuterte der Anwalt.

Alles nur juristische Detailfragen?
Laut Ainedter geht es bei den Vorwürfen gegen Grasser um reine Rechtsfragen, ob nämlich dessen Stiftungen in Liechtenstein steuerrechtlich anders zu beurteilen gewesen wären, als dies das Finanzamt Wien 1/23 schon 2009 gemacht habe. Um überhaupt eine Razzia durchführen zu können, seien sowohl Grassers Steuerberater als auch die Finanz "kriminalisiert" worden, so der Anwalt. Die Justiz hege nämlich wegen der damaligen Entscheidung des Finanzamts Wien 1/23, dass die Stiftungskonstruktion zulässig sei, den Verdacht auf Amtsmissbrauch. Dieser Vorwurf sei so im Hausdurchsuchungsbefehl enthalten, meinte Ainedter: "Nur mit diesem Kunstgriff konnte man diese Maßnahme überhaupt rechtfertigen." Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Die Staatsanwaltschaft Wien hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass Grasser nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden dem Finanzamt nur einen Teil der gewählten Stiftungs- und Gesellschaftskonstruktion offengelegt habe, um eine "Bestätigung steuerlicher Unbedenklichkeit" zu erwirken.

Das Steuerverfahren gegen Grasser war vom Finanzamt Wien 1/23 ans Finanzamt Wien 9/18/19 übertragen worden. Laut Medienberichten ging es um den Verdacht, dass am Finanzamt 1/23 wegen einer früheren Bekanntschaft mit Grasser die Unbefangenheit nicht gewahrt sein könnte.

Kein konkreter Vorwurf für Amtszeit außer Hypo
Ainedter betonte auch, dass, während die Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung vom Verdacht auf Steuerhinterziehung schon ab 2003, also in Grassers Amtszeit als Finanzminister, gesprochen habe, im ganzen 25-seitigen Razziabeschluss keine Rede vom Jahr 2003 sei. "Es gibt keinen konkreten Vorwurf für diese Zeit", meinte der Anwalt. Seinen Steuerberater Peter Haunold, der ebenfalls ins Visier der Behörden geriet, habe Grasser erst 2007 kennengelernt.

Grasser war von Februar 2000 bis Jänner 2007 österreichischer Finanzminister der Regierungen unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel. Der Verdacht auf Steuerhinterziehung ab 2003 würde also mehrere Jahre seiner Amtszeit betreffen. Laut Ainedter stimmt das aber nicht. Da das Steuerverfahren gegen Grasser im Dezember 2010 eröffnet wurde, hätten die Behörden offenbar einfach die maximal mögliche Zeit für ihren Verdacht genannt. Steuerdelikte verjähren nach sieben Jahren.

Laut Ainedter geht es bei den Ermittlungen um Vorwürfe betreffend der Honorare der Meinl International Power, wo Grasser nach seiner Amtszeit als Minister tätig war, und die Hypo-Alpe-Adria-Beteiligung, wo Grasser Ende 2006 investiert hat - nach seinen eigenen Angaben handelte es sich dabei um Geld seiner Schwiegermutter.

35 Kartons, Unterlagen und Laptops beschlagnahmt
Nach den Hausdurchsuchungen am Donnerstag an zehn Standorten wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung hat die Staatsanwaltschaft Wien am Freitag auch eine erste Bilanz gezogen: Unterlagen und Laptops wurden beschlagnahmt, Material im Umfang von 35 Kartons wurde von den Ermittlern mitgenommen, erläuterte Michaela Schnell, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wien.

Das bei Grassers Steuerberater Peter Haunold gefundene Material sei derzeit versiegelt. Das Gericht müsse nun gemäß § 112 Strafprozessordnung entscheiden, ob die beim Steuerberater beschlagnahmten Unterlagen der Staatsanwaltschaft zur Auswertung übermittelt werden oder ob sie vom Berufsgeheimnis geschützt sind, erklärte Schnell. Dieses Verfahren werde wohl einige Zeit in Anspruch nehmen.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele