Angelockt von einem Hund und einer Katze, die aus dem Fenster der Erdgeschoßwohnung schauten, hatten die Kinder im Sommer des Vorjahres Kontakt zum Besitzer der Tiere aufgenommen - und um Bier gebeten. Der ungewöhnliche und illegale Wunsch für 13 und zwölf Jahre alte Mädchen und den elfjährigen Buben wurde durch die damalige Lebensgefährtin des Mannes erfüllt. Der Alkohol wurde den Kids durch das Fenster gereicht.
Bei der nächsten Begegnung lockte der Pensionist laut Richterin Susanne Lehr das Trio mit einem Bier in seine Wohnung. Der mittlerweile wieder allein lebende Mann legte einen Pornofilm ein und betastete die beiden Mädchen an der Brust und an den Oberschenkeln. Vorfälle, die sich bei zumindest einem weiteren Besuch wiederholten. Die Kinder erstatteten schließlich Anzeige.
Kleine Widersprüche als Indiz für exakte Darstellung
Der Angeklagte wies die Beschuldigungen des Missbrauchs von sich, dass der Sexfilm noch kurz gelaufen sei, gab er hingegen zu. Dies wertete die Richterin jedoch nicht als strafmilderndes Geständnis, als sie die Aussagen der Minderjährigen, die teilweise auf Video vorgespielt wurden bzw. kontradiktorisch erfolgten, als glaubwürdig wertet. Gerade kleine Widersprüche wären dafür eher ein Indiz als exakte Darstellungen, die wohl auf eine Absprache schließen lassen würden.
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