Aufnahmetest

Ranghoher Polizist wegen sexueller Nötigung angeklagt

Tirol
26.05.2011 17:21
Wegen sexueller Nötigung und Missbrauchs der Amtsgewalt ist am Donnerstag ein ranghoher Mitarbeiter der Tiroler Sicherheitsdirektion vor dem Landesgericht Feldkirch gestanden. Dem Spitzenpolizisten wird vorgeworfen, eine Interessentin für den Polizeidienst in seinem Büro sexuell bedrängt zu haben, was der Mann vor dem Schöffensenat jedoch vehement bestritt. Am Vormittag kam der Angeklagte zu Wort, am Nachmittag wurden dann die Kolleginnen und Kollegen des mutmaßlichen Opfers befragt.

Ihren Bekannten hatte sich die Frau anvertraut. Einer damaligen Freundin soll sie erzählt haben, dass der Angeklagte sich ihr "genähert" habe, andere berichteten von "Betatschen" des Oberschenkels und des Busens. Sie sei nach dem Treffen mit dem Beamten "fertig" gewesen. Übereinstimmend wurde berichtet, dass die Frau nach dem Vorfall im Sommer 2007 dem Spitzenpolizisten so gut wie möglich aus dem Weg gegangen sei. "Sie war immer sehr nervös, wenn er da war", stellte eine ehemalige Kollegin fest.

Eine gute Freundin des mutmaßlichen Opfers hat nach eigenen Angaben wenige Tage nach dem Vorfall von dem angeblichen Übergriff erfahren, ihr aber versprochen, nichts weiterzuerzählen. "Es stand Aussage gegen Aussage, und sie wollte ihren Job nicht verlieren", begründete die Freundin die lange Verzögerung bis zur Anzeige im Herbst 2009.

Den Mut zur Anzeige habe die Frau erst aufgebracht, als bei dem Flughafensicherheitsdienst "ein zweiter Fall" die Runde gemacht habe - demnach soll es im Büro des Angeklagten zum Geschlechtsverkehr mit einer weiteren Kollegin gekommen sein. Angeblich hätte die Kollegin zuerst abgelehnt, der Angeklagte dann jedoch mit den Worten "Bitte, bitte" gebettelt und die Frau überredet. Dieser Vorfall ist jedoch nicht Gegenstand einer Angeklage.

Angeklagter: In keiner Weise sexuelle Berührungen
Die Version des Polizeibeamten im Bezug auf den Vorfall, der ihn vor Gericht gebracht hatte, sah naturgemäß etwas anders aus. Er berichtete vor Gericht von dem Interesse der Frau, Polizistin zu werden. Sie sei ihm vom Flughafensicherheitsdienst bekannt gewesen, und er habe sie dabei durch gutes Zureden unterstützt, betonte der Mann. Es sei aber in keiner Weise zu sexuellen Berührungen gekommen.

Drei Küsse habe es gegeben, ausgegangen seien diese Zärtlichkeiten aber von der Frau, erklärte der Beamte auf entsprechende Frage von Richter Peter Mück. Sie habe bis zuletzt gedacht, dass er ihr bei der Aufnahme zur Polizei behilflich sein könne, was aber nicht der Fall sei. Das habe er ihr auch klar gesagt. Nachdem sie bei der Aufnahmeprüfung durchgefallen sei, habe die Stimmung bei der Frau umgeschwenkt. Am Ende sei die Anzeige gegen ihn aus Rache erfolgt.

Verteidiger versucht, Opfer unglaubwürdig zu machen
Verteidiger Albert Heiss versuchte in seinem Eingangsplädoyer, die Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers zu erschüttern. Die Frau habe angegeben, dass sein Mandant die zwei Türen seines Büros versperrt habe, ehe es zu dem angeblichen Übergriff gekommen sei. Ein kriminaltechnisches Gutachten habe aufgrund von Lackspuren aber zweifelsfrei ergeben, dass eine der beiden Türen schon seit Jahren nicht mehr abgeschlossen wurde.

Zur Sprache kamen dabei auch die "Sexeskapaden" (Mück) des Angeklagten mit anderen Frauen in seinem Büro, die der mehrfache Familienvater einräumte und durch Spermaspuren auf der Büro-Couch belegt sind. "Wie haben Sie sichergestellt, dabei nicht gestört zu werden?", wollte das Gericht wissen. "Indem keine Sekretärin da war" und er die Türe zum Gang versperrt habe, so der Beamte. Im Falle des mutmaßlichen Opfers sei die Tür aber offen gewesen.

Auch wegen gefälschter Protokolle vor Gericht
Neben den Vorwürfen der sexuellen Belästigung, musste sich der Beamte auch wegen angeblich gefälschter Protokolle von Testberichten über Sicherheitskontrollen am Innsbrucker Flughafen, die er ans Innenministerium geschickt hatte, rechtfertigen.

"Sie haben in einem Fall aus einem Bericht gestrichen, dass eine Mitarbeiterin des Flughafensicherheitsdienstes bei einem Test eine Sprengstoffattrappe nicht erkannt hat", konfrontierte Staatsanwältin Andrea Rohner den Angeklagten mit dem diesbezüglich wohl schwerwiegendsten Vorwurf. Der Polizist zeigte sich geständig und gab zu, vier Berichte ohne das Wissen der Verfasser abgeändert zu haben.

Irrtum und "soziale Erwägungen"
Der Angeklagte sprach von einem Irrtum und von "sozialen Erwägungen", außerdem falle die Abänderung der Berichte in seine ureigenste Kompetenz. Er habe dies auch deshalb nicht in sauberer Form - etwa mit einem Begleitschreiben - gemacht, weil dies sein Arbeitspensum nicht zulasse.

Die Mitarbeiterin habe die Attrappe nicht aus Unfähigkeit nicht erkannt, sondern weil sie abgelenkt gewesen sei. Obwohl er sie in der ersten Wut "am liebsten hinausgeschmissen" hätte, habe er ihr stattdessen eine Nachschulung aufgebrummt und einen schriftlichen Verweis erteilt. "Ich habe nie jemandem etwas geschenkt", betonte der Mann.

Die betroffene Mitarbeiterin, die bei dem Sicherheitstest die Sprengstoffattrappe übersehen hatte, sagte aus, dass sich der Angeklagte ihr gegenüber völlig korrekt verhalten habe. Bei dem klärenden Gespräch in seinem Büro habe er ihr weder mit Konsequenzen gedroht noch sich ihr genähert. "Er hat mir zum Trost zweimal auf den Arm geklopft, das war's", sagte die Frau. Es habe keine Umarmung und auch keinen Kuss gegeben.

Prozess auf unbestimmte Zeit vertagt
Der Prozess wurde am Donnerstag kurz nach 17 Uhr auf unbestimmte Zeit vertagt. Zum nächsten Verhandlungstermin sollen weitere Zeugen geladen werden, hieß es. Auch das Video der kontradiktorischen Einvernahme des mutmaßlichen Opfers wurde am Donnerstag noch nicht abgespielt und soll dem Schöffensenat erst bei der Fortsetzung der Verhandlung gezeigt werden.

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