"Konsument"-Test

Wettbüros fielen auf junge Lockvögel herein

Österreich
26.05.2011 08:49
Ein Tester-Team des Verbraucherschutzmagazins "Konsument" hat mehrere Wettbürobetreiber in Wien bei Verstößen gegen das Jugendschutzgesetz erwischt. Drei Lockvögel im Alter von 16 bis 17 Jahren wurden zu Testzwecken in 18 Wettbüros geschickt, bei fast der Hälfte konnten sie Tipps abgeben, obwohl dies verboten ist. Immerhin: Im Vergleich zum letzten "Konsument"-Test gab es weniger Übertretungen.

In acht Lokalen (44 Prozent) gelang es mindestens einem Tester, einen Tipp auf ein Fußballspiel abzugeben. Es wurde weder nach dem Alter noch nach einem Ausweis gefragt. Theoretisch machen sich damit die Betreiber ebenso strafbar wie die minderjährigen Spieler.

"Betroffen waren vier Büros des Betreibers Wettpunkt sowie jeweils zwei Einrichtungen von Cashpoint und Admiral", berichtet der "Konsument". "In einem Wettpunkt-Büro ließ sich der Betreiber auch nicht durch die Bemerkung eines anderen Kunden irritieren, der meinte, der Tester sehe nicht aus, als sei er bereits 18."

In fünf der getesteten Wettbüros sollten sich die Jugendlichen auch an den dort vorhandenen Automaten versuchen - laut Experten ist das Kleine Glücksspiel in besonders hohem Maß suchtgefährdend. Bei zwei Anbietern war dies ohne Schwierigkeiten möglich.

"Hängt davon ab, wer gerade an der Kassa sitzt"
Das Resultat bestätigt laut den Konsumentenschützern die Angaben von Sozialarbeitern, wonach es die Angestellten mit dem Jugendschutz unterschiedlich streng nähmen. Die Jugendlichen wüssten genau, wann sie in welchem Lokal ungehindert spielen könnten. Die Erfahrungen der jetzt eingesetzten Tester lassen den Schluss zu, "dass es bei den jeweiligen Anbietern keine einheitliche Regelung zum Jugendschutz gibt. Es scheint tatsächlich davon abzuhängen, wer gerade an der Kassa sitzt".

Immerhin: Die Überprüfung fiel diesmal insgesamt etwas besser aus als im vergangenen Jahr, als kurz vor der Fußballweltmeisterschaft ebenfalls Wiener Wettbüros auf dem Prüfstand waren. Damals hatten die Jugendlichen noch in zwölf von 15 Lokalen "gezockt". Die Betreiber reagierten geschockt und mit reichlich Selbstkritik. Einer lud die "Konsument"-Tester sogar zum Gespräch ein und versprach, dass man beim nächsten Test nicht mehr erwischt werden könnte. 2011 rasselten vier der fünf gesteteten Lokale des Betreibers durch.

Im Internet gar kein Jugendschutz
Noch mehr Kritik als bei den Wettbüros üben die Konsumentenschützer beim Online-Glücksspiel. Dort braucht es indes gar keinen Lockvogel-Test. "Nach wie vor ist es problemlos möglich zu spielen. Dazu genügt bereits ein erfundenes Profil sowie der Zugang zu einem Bankkonto." Das Online-Glücksspiel verlaufe "ohne Kontrolle, der Jugendschutz ist inexistent".

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