430.000 € für 6 Tage

Briten überhäufen Mensdorff wegen U-Haft mit Geld

Österreich
25.05.2011 15:43
Die britische Untersuchungshaft für den österreichischen Waffenlobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly hat sich "ausgezahlt". Wie sein Anwalt Harald Schuster am Mittwoch bestätigte, hat Mensdorff für nicht einmal eine Woche im Häfn jetzt umgerechnet 430.000 Euro Haftentschädigung bekommen. Hierzulande kämpft die Staatsanwaltschaft noch darum, die Ermittlungen gegen den Waffenlobbyisten weiterführen zu können.

Mensdorff-Pouilly hatte Anfang des Vorjahres wegen mutmaßlicher Verwicklung in Bestechungsvorgänge rund um den Rüstungskonzern British Aerospace sechs Tage in Londoner Untersuchungshaft verbringen müssen. Kurz nach seiner Freilassung mit elektronischer Fußfessel gegen 600.000 Euro Kaution wurde das Verfahren in Großbritannien dann mit einem Vergleich und einer Strafzahlung von 311 Millionen Euro durch BAE eingestellt. Der Konzern musste dabei keine konkreten Straftaten eingestehen.

Laut einem Bericht des britischen "Guardian" sah das Londoner "Serious Fraud Office" den Lobbyisten im Zentrum eines "ausgeklügelten" Netzwerks, das mit Millionen-Bestechungen versucht habe, Rüstungsentscheidungen in Mitteleuropa zugunsten des britisch-schwedische Konsortiums Gripen zu beeinflussen. Laut den Ermittlern hat BAE Systems "von 2002 an korrupte Praktiken eingesetzt, um an lukrative Verträge für Kampfjets in Mitteleuropa zu kommen". Für Mensdorff-Pouilly gilt freilich die Unschuldsvermutung.

"Wäre vier Wochen geblieben"
Wie es zur enorm hohen Haftentschädigunssumme kam, ist nicht bekannt. Offenbar dürften Mensdorffs britische Rechtsvertreter großzügig Anwaltskosten und Verdienstentgang geltend gemacht haben. Die Forderungen seien dann allesamt angenommen worden. Das Magazin "Format" hatte vorige Woche über die damals noch unbestätigte Haftentschädigung berichtet. Das "gute Geschäft hinter Gittern" soll Mensdorff erfreut kommentiert haben: "Wenn ich das g'wusst hätt, wär ich vier Wochen geblieben."

Staatsanwälte kämpfen um Ermittlungsverfahren
In Österreich ist derzeit ein Antrag auf die Einstellung des Verfahrens gegen Mensdorff am Oberlandesgericht Wien anhängig. Eine Entscheidung soll nach Angaben von OLG-Sprecher Reinhard Hinger innerhalb der nächsten zwei bis drei Wochen fallen. Mensdorffs Anwalt Schuster sagte am Mittwoch, das österreichische Verfahren müsse eingestellt werden, weil es nach der Einstellung des britischen Verfahrens gegen das Verbot der Doppelverfolgung von Straftaten verstoße. Die Staatsanwaltschaft Wien sieht das anders. Aus ihrer Sicht wurde im Vereinigten Königreich keine "urteilsähnliche Entscheidung" getroffen, weshalb das Doppelbestrafungsverbot hierzulande kein Hindernis sei.

Ende Jänner 2011 klagten heimische Ermittler über stockende Ermittlungen, weil Rechtshilfeansuchen der Staatsanwaltschaft Wien im Ausland bekämpft würden. Das betreffe vor allem das niedergeschlagene Verfahren in Großbritannien, aber auch in Liechtenstein würden Mensdorffs Anwälte die Einsichtnahme in eine Stiftung blockieren, von der sich die Ermittler Hinweise hinsichtlich des Vorwurfs der Geldwäsche und der Bestechung erhoffen. Die Anwälte der Stiftung argumentieren, es gebe weitere Begünstigte, deren Interesse von einer Öffnung betroffen wäre.

In Österreich maximal 100 Euro pro Tag für U-Haft
Eine Entschädigung für Mensdorff-Pouilly wegen seiner fünfwöchigen U-Haft in Österreich im Jahr 2009 ist hierzulande vorerst jedenfalls nicht in Sicht. Dafür müsste ein Freispruch erfolgen bzw. das Verfahren eingestellt werden. Er könnte dabei nach hiesiger Rechtslage mit 100 Euro pro Tag rechnen, also rund 3.500 Euro. "So weit sind wir aber noch lange nicht", so Anwalt Schuster.

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