"Ich weiß nicht mehr, was ich mir dabei gedacht habe", gibt der Arbeiter zerknirscht zu. "Viel nicht", brummt der Richter. "Wenn mir mein bester Freund so viele Geldbündel gibt, damit ich sie für ihn aufbewahre, mache ich das sicher nicht. Weil ich annehmen muss, dass das nicht mit rechten Dingen zugeht!"
Deshalb nennt das Gesetz es auch Hehlerei, wenn einer mit Beute aus Straftaten zu tun hat – er muss gar nicht wissen, was passiert ist. Es reicht, dass er es für bedenklich hält. In diesem Fall stammen die 80.000 € aus dem Überfall auf einen behinderten Villacher: Wie berichtet, sind zwei 18-Jährige zu zwei und drei Jahren verurteilt worden; die Aufgabe ihres Helfers war es, das Geld zu verstecken.
"Nicht normal, was die gemacht haben"
Auf seinem Dachboden in Arnoldstein wurde es gefunden, vollständig. "Auch meinen Anteil von 1.000 € hab’ ich dem Opfer zurückgezahlt. Weil das ist nicht normal, was die gemacht haben; einen Behinderten zu überfallen!" Späte Einsicht: fünf Monate bedingt und 3.000 € Strafe. Damit’s weh tut.
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