"Waren betrunken"

Ferlacher Schüler wurden zu brutalen Räubern

Kärnten
23.05.2011 23:55
Zwei 16-jährige Ferlacher Schüler haben sich am Montag am Landesgericht Klagenfurt verantworten müssen. "Die zwei Großen haben den Kleinen in die Mangel genommen. Er ist schon ganz rot gewesen", schilderte ein Zeuge jene Tat, für die das junge Duo vor dem Richter geradestehen musste. Die beiden Angeklagten versuchten indes, alles zu beschönigen: "Eine Blödheit, weil wir betrunken waren."

Begonnen hatte alles mit Unmengen von Alkohol in der Wohnung eines der beiden Burschen. Der Erstangeklagte wollte schließlich im nächsten Lebensmittelmarkt etwas zu essen kaufen. Auf dem Weg dahin begegnete er dem 15-jährigen Opfer, das er mit den Worten "Schau nicht so blöd!" anpöbelte. Dann rief der 16-jährige Schüler per Handy seinen Freund herbei, der auch aus der Wohnung auf die Straße kam.

Die beiden bedrängten ihr Opfer und forderten schließlich Geld. Ein Zeuge, der die Szene beobachtete und eingreifen wollte, wurde mit Drohungen verscheucht. Ein zufällig vorbeikommender Polizeibeamter in Zivil wurde sogar angerempelt und mit dem Tod bedroht. Erst als die Exekutive anrückte, ergriffen die Burschen die Flucht. Später stellten sie sich der Polizei.

"Hab nur ein bisserl herumgeschubst"
Für knappe elf Euro Beute saßen die zwei Ferlacher HTL-Schüler nun wegen Verdachts des Raubes vor einem Schöffengericht. Angeklagter Nummer eins verteidigte sich in gewähltem Hochdeutsch: "Mit der Geldforderung habe ich nichts zu tun. Ich habe das Opfer nur angepöbelt und ein bisserl auf ihm herumgeschubst." Wieso? "Keine Ahnung." Dass Zeugen behaupten, er habe den kleineren Bekannten hoch gehoben und gewürgt, bis dessen Füße schon in der Luft baumelten, sei eine Lüge. Warum? Wieder Achselzucken.

Nur "mittelschwer alkoholisiert"
Sein Freund zeigte zumindest ein schlechtes Gewissen. Er war geständig, auch wenn er sich nicht mehr an viel erinnern kann. "Wir haben den Unterricht geschwänzt und uns betrunken", erzählte er vor dem Richter. Ein Sachverständiger hat aber hochgerechnet, dass die 16-Jährigen nur "mittelschwer alkoholisiert" waren. Was laut Gesetz bei unbescholtenen, unerfahrenen Jugendlichen zwar eine Entschuldigung, aber auch kein Freibrief für Straftaten ist. Das Urteil: jeweils 15 Monate teilbedingt; nicht rechtskräftig.

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