Es ist ein stiller Aufruhr, der derzeit durch die Salzburger Stadtpolizei geht. Auslöser dafür: die Einsatzfahrt eines Streifenwagens im Stadtteil Liefering Anfang April.
Da wurden die Polizisten zu einem Ladendiebstahl gerufen. Die junge Beamtin am Steuer schaltet das Blaulicht und die Sirene ein und eilt zum Tatort. In der Münchener Bundesstraße überfährt sie bei dieser Einsatzfahrt zwei Kreuzungen bei Rot.
Bei Kreuzung nicht angehalten?
Über das Wie – darüber gehen die Ansichten auseinander. So soll die Beamtin zwar gebremst und sich um eine freie Kreuzung versichert haben, aber eben nicht stehengeblieben sein. Nach Ansicht von Stadtpolizeikommandant Manfred Lindenthaler ist die Kollegin aber mit "40 bis 50 km/h durch die Kreuzung" gerast. "Es gibt eine Verordnung im Gesetz, wonach Streifenwagen auch bei einer Einsatzfahrt bei einer roten Ampel angehalten werden müssen", sagt Lindenthaler zu dem Vorfall – und zeigte die Beamtin prompt an.
Konsequenz: Wurde ihr in der Anzeige noch die erste Ampel nachgesehen, so soll die junge Beamtin für das zweite Vergehen 80 Euro zahlen. Zwar keine hohe Summe, dennoch sorgt diese Strafe bei den Polizisten für Unmut. "Viele wollen nicht mehr mit dem Streifenwagen fahren, fürchten um die Konsequenzen", sagen Kritiker.
Stadtpolizeikommandant bleibt bei seiner Meinung
Oberst Manfred Lindenthaler verteidigt auf "Krone"-Anfrage sein Vorgehen. "Ich stehe zu dieser Maßnahme. Es geht um die Sicherheit der Beamten und der Bevölkerung. Leider passieren immer wieder Unfälle. Das geht so nicht. Daher gibt es auch diese Verordnung", rechtfertigt er seine Handlung. "Erst jüngst wurden bei einem solchen Zwischenfall zwei Beamte verletzt. Das wollen wir verhindern."
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