Konkret geht es darum, dass neben Österreich noch Belgien, Bulgarien, Irland, Griechenland, Frankreich, Litauen, Luxemburg, Polen, Slowenien und die Slowakei geeignete Verfahren betreffend Folgenabschätzung zur Straßenverkehrssicherheit, Verkehrssicherheits-Audits und Sicherheitsklassifizierungen im Straßennetz einrichten müssen.
Entsprechend einer EU-Richtlinie aus dem Jahr 2008 sind Folgenabschätzungen bei der Straßenverkehrssicherheit vorzunehmen, um die Auswirkungen verschiedener Planungsvarianten eines Infrastrukturprojektes auf die Verkehrssicherheit darzulegen. Diese sollten bei Entscheidungen über die Streckenführung eine wichtige Rolle spielen. Durch das Unterlassen der Einrichtung geeigneter Verfahren könnte es potenzielle Risiken für die Straßennutzer geben.
Rüge wegen Eisenbahnsicherheit
Außerdem wurde Österreich mit acht weiteren EU-Ländern wegen der bisher nicht oder nicht vollständig umgesetzten Richtlinie über die Eisenbahnsicherheit gerügt. Gemeinsam mit Deutschland, Großbritannien, Litauen, Luxemburg, den Niederlanden, Polen, Rumänien und Schweden wurde Österreich wiederum aufgefordert, innerhalb von zwei Monaten entsprechende Anpassungen an EU-Recht vorzunehmen. Vor allem geht es um die Wartung von Lokomotiven und Waggons. Vor der Inbetriebnahme müsse eine verantwortliche Prüfstelle genannt werden, wobei die Zertifizierung dieser Einheit europaweit gültig sein müsse. Damit solle die Gleichheit zwischen diesen Überwachungsfirmen und die Interoperabilität gewährleistet werden.
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