Millionen verzockt

Wegen psychischer Störung mildes Urteil für Banker

Wien
18.05.2011 16:11
Ein Wiener Banker, der in den Jahren 2007 und 2008 Bank- und Kundenvermögen in der Höhe von 6,4 Millionen Euro verspekuliert hatte, ist am Mittwochnachmittag im Straflandesgericht wegen Untreue zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Lediglich ein Jahr muss der 44-Jährige absitzen. Den Rest sah ihm ein Schöffensenat auf Bewährung nach - weil der Mann einem psychiatrischen Gutachten zufolge an einer bipolaren Störung leidet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der 44-Jährige hatte wohlhabende Kunden aus dem osteuropäischen Raum bei der Verwaltung ihrer Wertpapierdepots und Verrechnungskonten betreut. Im Oktober 2008 wurde er fristlos entlassen, als sich herausstellte, dass er fremde Vermögenswerte auf von ihm errichtete Konten umgeleitet und damit hochriskante Spekulationsgeschäfte betrieben hatte.

Die betroffene Bank hat den geschädigten Kunden mittlerweile 4,7 Millionen Euro zurückbezahlt. In einem Fall hatte der 44-Jährige das Institut unmittelbar geschädigt, indem er sogenannte Knockout-Zertifikate anschaffte, die als Totalverlust zu Buche schlugen.

Erfolg stieg ihm "in den Kopf"
Dabei hatte die Karriere des Mannes, der 2002 in die Bank eingetreten war, vielversprechend begonnen. Zwischen 2004 und 2006 fuhr er beim Veranlagen der ihm überlassenen Gelder satte Gewinne ein, die ihm aber - so war jedenfalls in der Anklageschrift nachzulesen - "in den Kopf stiegen": Als er Anfang 2007 von ersten Verlusten getroffen wurde, versuchte er diese mit hochriskanten Spekulationen wettzumachen, wobei er die bankinterne Kontrolle umging, indem er unter falschen Namen Konten anlegte, Gelder seiner Kunden umbuchte und - teilweise gegen deren ausdrücklichen Willen - am Derivatenmarkt einsetzte.

Er flog auf, als er Anfang Oktober 2008 binnen zwei Tagen 2,4 Millionen Euro "verspielte". Zu diesem Zeitpunkt hatte er auch schon das Vermögen seiner Familie - über 1,3 Millionen Euro - in den Sand gesetzt.

Banker zeigt sich geständig, verwies aber auf Krankheit
Der 44-Jährige zeigte sich vor Gericht umfassend geständig. Er verwies auf seine Krankheit und erklärte sinngemäß, er sei als Folge davon nicht ganz bei Sinnen gewesen, als er die Untreuehandlungen setzte. Für den psychiatrischen Sachverständigen war zweifelsfrei Zurechnungsfähigkeit gegeben, so dass der Angeklagte als schuldfähig eingestuft werden konnte.

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