Sechs Beschwerden haben die Anwälte von Elsner im Laufe der Jahre beim EGMR eingebracht, alleine vier davon datieren aus dem Jahr 2007 und zwei aus dem Jahr 2008. Elsner wurde in Österreich 2008 unter anderem wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt.
In seiner Beschwerde vor dem EGMR beklagt er unter Berufung auf Artikel 5 Absatz 1 und 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Freiheit und Sicherheit), dass er unrechtmäßig und unangemessen lange in Untersuchungshaft gewesen sei, und unter Berufung auf Artikel 6 Absatz 2 (Unschuldsvermutung), dass öffentliche Äußerungen österreichischer Politiker und Staatsbeamter über ihn vor seiner gerichtlichen Verurteilung einer Vorverurteilung gleichgekommen seien.
Kommt Elsner mit seinen Beschwerden durch, kann er auf Schadenersatz hoffen. Der Gerichtshof könnte Österreich dazu verurteilen, dem Ex-BAWAG-Chef die Verfahrenskosten zu ersetzen und für weitere Schäden aufzukommen, die eine unmittelbare Folge der behaupteten Verletzung der Menschenrechte sind. In letzter Konsequenz wäre auch eine Wiederholung des BAWAG-Verfahrens denkbar.
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