Österreichische Spitäler werden dazu verpflichtet, künftig ein transparentes Wartezeitenmanagement für Operationen zu führen. Die Warteliste kommt laut Gesundheitsministerium für Bereiche mit planbaren Eingriffen wie Augenheilkunde, Orthopädie, orthopädische Chirurgie und Neurochirurgie. Ziel ist es, sichtbar zu machen, wer wie lange auf eine Operation warten muss. Zudem wird ausgeschlossen, dass Patienten mit Sonderversicherungen vorgereiht werden, hieß es. Die Liste soll - unter Wahrung des Datenschutzes - im Internet veröffentlicht werden.
Bundeskanzler Faymann erklärte nach dem Ministerrat: "Es soll Transparenz bringen, in einem Bereich, wo sich viele fragen, geht es da fair zu." Das Wartezeitenmanagement sei "die richtige" Antwort.
In der Novelle des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes enthalten sind auch die Einrichtung von Opferschutzgruppen und die Aufnahme eines Seniorenvertreters in die Ethikkommission. Außerdem ist die Lage der Organspender verbessert worden. Bisher wurde nämlich der Spitalskostenbeitrag auch von Patienten eingehoben, die ein Organ spendeten. Da dies von vielen Seiten als nicht gerechtfertigt angesehen wurde, ist nun eine Ausnahme geschaffen worden.
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