Derzeit müssen nur jene Hausbrunnen regelmäßig überprüft werden, die nach 1995 errichtet wurden, was Pammer als Problem einstuft: „Das Land OÖ strebt zwar grundsätzlich eine gesetzliche Lösung für die ältere Hausbrunnen an, die Umsetzung steht jedoch noch aus. Im Sinne der Volks-gesundheit hat die Realisierung einer gesetzlichen Regelung höchste Priorität.“
Besserungsbedarf bei Mindestgebühren
Zweites ungelöstes Problem sind die Regeln de sLandes zu Mindestgebühren für die Trinkwasserversorgung: „Seit vielen Jahren kritisieren wir, dass sich die Gemeinden bei den Gebühren nach wie vor zu wenig an den tatsächlichen Kosten und zu stark an den Mindestgebühren des Landes orientieren. Hohe Überschüsse oder auch Verluste können die Folge sein“, sagt Pammer. Nun hat das Land Besserung zugesagt.
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