„Krone“-Ombudsfrau

24-Stunden-Betreuung: Viele Sorgen bei Impfpflicht

Ombudsfrau
16.02.2022 07:00

Angesichts der demnächst „scharf gestellten“ Impfpflicht, die auch für Menschen gilt, die in der 24-Stunden-Betreuung arbeiten, herrscht unter den Betroffenen teilweise große Verunsicherung. Diese wird noch verstärkt - denn das zuständige Gesundheitsministerium hat derzeit keine Antworten auf Fragen.

Familie A. aus Oberösterreich vertraut wie viele andere auf das System der 24-Stunden-Betreuung, damit pflegebedürftige Angehörige in gewohnter Umgebung versorgt werden können.Dass diese Versorgung demnächst nicht mehr funktioniert, davor hat die Familie Angst. „Laut unserer Agentur sind nur rund ein Drittel der ausländischen Betreuungskräfte bis dato geimpft und davon teilweise mit dem Impfstoff Sputnik, der in Österreich nicht anerkannt wird. Mit Inkrafttreten der Impfpflicht und den angekündigten Strafen ab Mitte März kann unsere Agentur nicht gewährleisten, dass wir zum nächsten Wechseltermin eine geimpfte Pflegekraft für unsere Angehörigen bekommen“, schildert Frau A.

Klaus Katzianka kennt beim Thema Betreuung alle Seiten. Er ist selbst auf sie angewiesen, vermittelt aber gleichzeitig mit einer Agentur 24-Stunden-Betreuer. Die Situation mit der Impfpflicht bereitet ihm seit mehreren Wochen Sorgen. Es sei zu befürchten, dass dringend gebrauchte Betreuungskräfte nicht mehr nach Österreich kommen. „Eine Verordnung jagt die andere. Mit etwaigen Fragen wird man zwischen Sozialministerium und Wirtschaftskammer hin und her geschickt. Personenbetreuungskräfte und die Familien stehen völlig ratlos da“, beschreibt der Steirer.

Keine Antworten aus Ministerium
Fachverbandsobmann Andreas Herz von der Wirtschaftskammer Österreich versteht die Sorgen. Auch dort hätte man sich anderes gewünscht. „Wir haben vorgeschlagen, alle in Europa verwendeten Impfstoffe anzuerkennen. Andererseits aber auch, diese Berufsgruppe von der Impfpflicht auszunehmen und zu den Antigen-Wohnzimmertests zurückzukehren. Das wäre eine machbare und praktikable Lösung gewesen.“

Das Gesundheitsministerium schweigt hartnäckig auf die Anfragen der Ombudsfrau. Eine Verordnung zu erlassen und dann keine Antworten für die Betroffenen zu haben, findet auch Volksanwalt Bernhard Achitz inakzeptabel.

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