Stipsits und Gernot
Der Angeklagte soll dabei genau dessen Augenlid getroffen haben, das Opfer erlitt schwere Verbrennungen. "Ich erinnere mich an überhaupt nichts mehr", so der Angeklagte auf den Vorfall angesprochen. Dennoch entschuldigte sich der Mann mehrmals bei dem Opfer. Im Rausch drohte er dem Verletzten auch noch mit dem "Abstechen". Der Richter verurteilte den Beschuldigten wegen Körperverletzung und gefährlicher Drohung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Tiroler Krone"
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