Zum Betrug bekannte sich der Italiener geständig. Als in seinen Feinkostladen eingebrochen wurde, gab er an, dass aus einer Schublade 4.200 Euro gestohlen worden wären. Doch diese Summe hat der Südländer erfunden, um die Versicherung zu prellen und den Schadensbetrag zu kassieren.
"Schlamperei" bei Belehrung durch Polizei
Zu diesem betrügerischen Tatbestand gesellte sich prompt ein zweiter: falsche Beweisaussage. Der Italiener gab nämlich auch vor der Polizei das vorher erwähnte erfundene Faktum an. Doch hierzu schüttelte der Italiener den Kopf: Er sei nicht schuldig. Die Polizei habe ihn nicht belehrt und ein Dolmetscher sei bei der Einvernahme auch nicht zugegen gewesen. Dass der Mann, der seit mehr als einem Jahrzehnt in Innsbruck als Dienstleister arbeitet, kein Deutsch spricht, ist als lebensfremd einzustufen.
Dennoch: Bei der Belehrung über seine Rechte habe die Polizei wohl nachlässig gearbeitet. Daher sprach Richter Josef Geisler den Mann vom Tatbestand der falschen Beweisaussage frei. Urteil zum Betrug: 3.000 Euro Geldstrafe (bedingt). Nicht rechtskräftig.
"Tiroler Krone"
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