Satte Geldstrafe

Feinkost-Chef prellte Versicherung und muss blechen

Tirol
09.05.2011 16:09
Ein bekannter italienischer Feinkosthändler mit Sitz in Innsbruck hat am Montag die Anklagebank drücken müssen. Betrug und falsche Beweisaussage warf ihm die Staatsanwaltschaft vor. Als in sein Geschäft eingebrochen wurde, gab er der Versicherung eine falsche Schadenssumme. Betrogen habe er, nur gelogen "sicher nicht", erklärte der Angeklagte. Es setzte eine Geldstrafe.

Zum Betrug bekannte sich der Italiener geständig. Als in seinen Feinkostladen eingebrochen wurde, gab er an, dass aus einer Schublade 4.200 Euro gestohlen worden wären. Doch diese Summe hat der Südländer erfunden, um die Versicherung zu prellen und den Schadensbetrag zu kassieren.

"Schlamperei" bei Belehrung durch Polizei
Zu diesem betrügerischen Tatbestand gesellte sich prompt ein zweiter: falsche Beweisaussage. Der Italiener gab nämlich auch vor der Polizei das vorher erwähnte erfundene Faktum an. Doch hierzu schüttelte der Italiener den Kopf: Er sei nicht schuldig. Die Polizei habe ihn nicht belehrt und ein Dolmetscher sei bei der Einvernahme auch nicht zugegen gewesen. Dass der Mann, der seit mehr als einem Jahrzehnt in Innsbruck als Dienstleister arbeitet, kein Deutsch spricht, ist als lebensfremd einzustufen.

Dennoch: Bei der Belehrung über seine Rechte habe die Polizei wohl nachlässig gearbeitet. Daher sprach Richter Josef Geisler den Mann vom Tatbestand der falschen Beweisaussage frei. Urteil zum Betrug: 3.000 Euro Geldstrafe (bedingt). Nicht rechtskräftig.

"Tiroler Krone"

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