Bürger sind empört

Keine UVP für Bau auf Kometgründen erforderlich

Wien
06.05.2011 18:02
Anrainer und Bürgerinitiative sind empört - die Landesregierung hat in einem Feststellungsbescheid der HPD-Holding, dem Bauwerber auf den Meidlinger Kometgründen, bestätigt, dass für das geplante Hochhaus keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) notwendig sei. Die wenig einleuchtenden Begründung: Auf dem Kometgelände gebe es derzeit gewerbliche Betriebsanlagen – eine Sportartikelfirma und einen, allerdings schon seit Jahren geschlossenen, Chinaladen. Folglich werde das Geschäftshaus weiterhin als Betriebsanlage genutzt.

Statt eines ebenerdigen Pavillons, des früheren Chinaladens, wird es einen 20 bis 40 Meter hohen Gebäudekomplex geben, das sei eine Änderung, aber keine Neuplanung.

In dem Bescheid heißt es auch, dass die Projektwerberin über die Kometgründe verfügungsberechtigt sei. Nur: Zwei Liegenschaften samt Wohnhäusern gehören ihr gar nicht.

von Erich Vorrath, Kronen Zeitung

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele