Eine vereinfachte Überstellung ist aber nur dann zulässig, wenn die Inhaftierten zustimmen. Nun muss die Staatsanwaltschaft auf ein Auslieferungsbegehren der kroatischen Behörden warten. "Bisher liegt ja nur der Haftbefehl vor", sagte der Salzburger Rechtsanwalt Franz Essl, der die 34-jährige Frau vertritt.
Fragwürdige Haftbedingungen in Kroatien
Für die Haltung seiner Mandantin nannte Essl gleich mehrere Gründe: Kroatien sei kein EU-Mitglied, es gebe im Gegensatz zu Österreich keine materielle Wahrheitspflicht bei der Staatsanwaltschaft. In Österreich müsse die Anklage laut Strafprozessordnung objektiv agieren. Auch die Haftbedingungen in Kroatien seien fragwürdig. Der Verteidiger des 36-jährigen Kroaten, Kurt Jelinek, äußerte ebenfalls Bedenken an den rechtlichen Standards in Kroatien.
Abschreckend ist auch der hohe Strafrahmen in Kroatien: Den Beschuldigten drohen bei diesem Suchtgift-Delikt bis zu 40 Jahre Haft, in Österreich dagegen ein Jahr bis zu 15 Jahre, führte Rechtsanwalt Essl weiter aus. Seine Mandantin beteuert nach wie vor ihre Unschuld. Im Zuge des Verfahrens könnte es auch drei Monate dauern, bis die Unterlagen aus Kroatien eintreffen. Schon allein die Übersetzung beanspruche einige Zeit, meinte der Jurist.
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